User-1750749248
Hallo,
Ich möchte meine Elternzeit verlängern. Sollte ich aber schwanger werden, würde ich die Elternzeit beenden und ein Beschäftigungsverbot bekommen. In der Zeit bekomme ich dann mein normales Gehalt. Das ist keine Ethikfrage, sondern ich will wissen, ob es rechtlich geht. Mein AG liegt abends nicht wach und fragt sich, wie er es mir besonders schön machen kann
Zum Beginn vom Mutterschutz kannst du die Elternzeit beenden. Was nicht geht ist die Elternzeit für ein BV zu beenden.
nein das geht nicht.
Nein, rechtlich nicht sauber. Zumal du die Zustimmung des AG benötigst und die EZ vorzeitig zu beenden. Ohne die geht es nur im härtefall, worunter eine Schwangerschaft nicht fällt oder zum neuen Mutterschutz. Davon ab musst du dem Vertrag entsprechend arbeitsfähig sein, also auf Verlangen eine entsprechende kinderbetreuung nachweisen können.
Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken Zitat: .www.smart-rechner.de
Ich hatte den Fall beim vierten Kind, schwanger in der Beurlaubungszeit, Hochrisikoschwangerschaft dumm gelaufen, 6 Wochen vor Geburt lief die Zeit aus, dann gabs tatsächlich Gehalt, da lag ich schon in der Klinik, hab auch 4 Wochen vor Termin entbunden.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament