Babek1980
Guten Tag ich habe folgende Frage zum Elterngeld, ich möchte 12 Monate volles Elterngeld beantragen. Nun erhält man ja die ersten 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Heißt das es gibt dann nur noch 10 Monate Elterngeld ???? Kann ich die ersten 2 Monate nicht auslassen und ab dem 3. Monat Elterngeld beantragen für volle 12 Monate ? Sonst würden ja 2 Monate verloren gehen
Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird auf Elterngeld angerechnet. Elterngeld bekommt man dann nur für 10 statt 12 Monate. Da das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich das Erwerbseinkommen ersetzt, ist diese Zahlung höher als das Elterngeld. Elterngeld kann somit nicht ausgezahlt werden.
Ok Lieben Dank Ist es denn sinnvoll meinen minijob auch beim Mutterschutz anzugeben ? Erhöht sich das Mutterschutz Geld dadurch noch ?
Ich würde denken, das macht Sinn, aber ohne Gewähr.
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