Julia_0411
Hallo zusammen, ich habe leider erst in den letzten Tagen von dem "Elterngeld Trick" mit der Selbstständigkeit erfahren. Ich finde nicht heraus, ob ich eine Möglichkeit habe, diesen Trick für mich zu nutzen, weil meine Situation doch etwas ungewöhnlich war. Im Januar 2020 hatte ich meinen letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber und begann am 15. Februar einen neuen Job. Dazwischen war ich also kurz arbeitslos. Diesen Job verlor ich wegen Corona im Juni in der Probezeit während einer Krankschreibung und bin danach ins Krankengeld gegangen und bis zur Geburt geblieben. Mein Sohn wurde im April 2021 geboren. Bis Mai 2022 bekam ich Elterngeld. Danach bekam ich kurz weiter Krankengeld bis zum Ende des Anspruchs und anschließend Arbeitslosengeld I. Im August 2022 habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Seit Januar 2024 bin ich mit einem Kleingewerbe nebenberuflich selbstständig. Jetzt möchten wir wieder Nachwuchs. Der würde ja Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres zur Welt kommen. Je nachdem wann es klappt. Und nun habe ich von dem Elterngeldtrick für Selbstständige erfahren. Nach meiner Auffassung ist mein letztes abgeschlossenes Steuerjahr 2023 und mein Elterngeld würde zum aktuellen Zeitpunkt auch anhand dieses Jahres berechnet, in dem ich Teilzeit gearbeitet habe. Ist das richtig oder besteht doch eine Chance, beim 2. Kind so viel Elterngeld zu bekommen wie beim 1. Kind damals? Kennt sich da jemand aus?
Dein Bemessungszeitraum ist auf alle Fälle das Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn das Kind 2024 kommt, ist es das Jahr 2023. Man kann ja Monate ausklammern, wenn man im Bemessungszeitraum noch Elterngeld bezogen hat. Da dein Bezug aber bereits 2022 geendet hat, sehe ich da keine Möglichkeit. Ansonsten erkundige dich doch mal bei der Elterngeldstelle. Du musst es halt anders formulieren (kein ", Elterngeld-Trick" erwähnen) und vielleicht alles zeitlich verschieben, als wärst du schon schwanger;-) Bei uns konnte man da auch eine Mail mit dem Sachverhalt hinschreiben und um Rückruf bitten.
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