buellinger
Hallo, meine Frau bezieht ab November Elterngeld. Unser 2. Kind kommt voraussichtlich im Oktober zur Welt, meine Frau befand sich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist in Elternzeit (2,5 Jahre) und hatte daher kein Einkommen im Bemessungszeitraum. Dementsprechend läuft es auf das Basiselterngeld in Höhe von 300 € hinaus. Meine Frau hat allerdings auch einen ganz guten Minijob, welchen sie gerne wieder ausüben wollen würde, sowie es möglch ist. Nun habe ich gelesen, dass das Elterngeld auf den Minijob angerechnet wird, weshalb die Arbeitsaufnahme ja völliger Unsinn wäre. Inwiefern ändert sich das, wenn ich auf Elterngeld Plus umswitche? Verstehe ich es richtig, dass sie dann eben nur 150 € angerechnet bekommt? Sie geht dann quasi für 450 € arbeiten, bekommt im Endeffekt dann aber für den Monat kein Elterngeld mehr und macht dem Staat dann n´"nur noch" ein Geschenk in Höhe von 150€? Es ist auch alles nicht leicht mit dem Elterngeld. Würde mich über ein wenig Hilfe freuen, unserer Elterngeldstele ist telefonisch leider nicht wirklich auskunftsfähig.
Alles mal in den Elterngeld Rechner eingeben. Bei Elterngeld plus könnt ihr bis zu 50% des Verdienstes von vor der Geburt dazu verdienen ohne dass etwas gekürzt wird.
Das ist ja quasi das "Problem", es gab vor der Geburt keinen Verdienst, da es das dritte Jahr Elternzeit war.
Laut EG Rechner gibt es keine Kürzung, steht hier auch: https://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html
Danke, manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht. Hätte ich auch selber finden können.
Der Mindestsatz von 300 Euro bzw 150 Euro kann nicht mehr weiter gekürzt werden. Solange man keine 150.000 Euro Jahresgehalt erzielt ist hier also keine Kürzung zu befürchten, egal ob Basiselterngeld oder EG Plus
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