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Elterngeld Kind 2

Elterngeld Kind 2

Jessica63

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Hallo! Ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit. Wir hätten gerne noch ein zweites Kind und würden gerne wissen wonach sich mein kommendes Elterngeld berechnen würde. In meinem Job würde ich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt werden, wenn ich wieder schwanger wäre. Vor meiner ersten SS habe ich in Vollzeit gearbeitet. Mein aktueller Vertrag über 12h ist befristet bis zum Ende meiner Elternzeit Ende Juli. Angenommen ich wäre im Mai wieder schwanger, gehe ins Beschäftigungsverbot, beende dann meine Elternzeit vorzeitig... Erhalte ich im Beschäftigungsverbot das Gehalt der aktuellen 12h oder das Gehalt meiner vorherigen 40h, da ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe? Wäre schön wenn jemand weiterhelfen kann - danke :) liebe grüße!


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Jessica63

Du darfst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden um in ein bezahltes Beschäftigungsverbot zu gehen!!!! Das ist Sozialbetrug zu lasten der KK. Einzig zum neuen Mutterschutz (6 Wochen vor ET) ist die Beendigung zulässig. Du kannst auch kein Vollzeit BV bekommen, wenn du eigentlich nur wenige Std arbeiten kannst wegen fehlender Kinderbetreuung. Also wenn erst NACH Elternzeit wenn Vollzeit leistbar wäre.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Jessica63

Wenn Ihr so plant und auch wegen des Geldes würde ich mindestes 3 Monate voll arbeiten ehe ich wieder schwanger werden würde. Schafft auch dann das Polster das das zweite Kind sicher kosten wird


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Verstehe echt nicht, wieso sich das hält, dass man eine Elternzeit abbrechen kann sobald man schwanger ist. Und das man Vollzeit bezahlt wird, wenn man im BV Zuhause sein Erstgeborenes hütet. Würde das der Arbeitgeber machen, wäre das ein Aufschrei. Also Punkt 1


Ellert

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Ich bin noch in der Zeit groß geworden als es sehr sehr selten BV gab und Erziehungsgeld kaum einer bewilligt bekam. Ich meinte sie soll die Elternzeit normal beenden, wieder voll anfangen und dann wenn sie ins BV geht hat sie ja auch vollen Lohn weiter. Oder der AG findet eine Beschäftigung die eben nicht Gefahr bedeutet im Büro oder so. Dazu braucht sie aber dann eine Kinderbeteuung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jessica63

Was heißt, befristet bis Juni? Ginge es dann vollzeit weiter oder bist du dann "gekündigt". ich würde diese Elternzeit abwarten und nicht jetzt schon schwanger werden, wenn ihr das geld so dringend braucht. ich würde dann auch erstmal wieder Vollzeit arbeiten und dann schwanger werden. Elternzeit vorzeitig beenden geht nicht, steht ja schon da.