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Elterngeld Hilfe

Elterngeld Hilfe

Sonnenaufgang

Hallo meine lieben, ich habe große Sorgen bzw. Probleme wegen dem Elterngeld. Mein Fall ist etwas speziell, aber vllt kennt sich jmd hier etwas aus. Meine Freundin hat in Asien (Vietnam) Kinder zur Welt gebracht. Es sind Zwilinge. Die Vaterschaft habe ich bereits anerkannt. Beide Kinder wurden am 3.4 geboren. Ich bin Student in Deutschland (dauerhaft eingeschrieben) mit festem und dauerhaftem Wohnsitz einer Wohnung (erfülle also eig die Vorraussetzungen); Ist es möglich das Elterngeld auch zu beziehen, wenn ich mich im Ausland um meine Kinder kümmere? DIe Geburtsurkunden kommen demnächst und sie auf Englisch verfasst. Noch eine Frage: bei der ANtragsstellung muss man die StrID der Mutter angeben. Wenn diese nicht hier ist, bzw je hier gemeldet war hat sie ja keine. Kann ich das dann frei lassen? Danke für die HIlfe schönes WE :)


Wolke5

Antwort auf Beitrag von Sonnenaufgang

Erstmal herzlichen Glückwunsch! IMHO müssten die Kinder bei Dir in D leben und gemeldet sein, um EG zu beziehen. Oder Du müsstest von Deinem AG, den Du als Student ja nicht hast, ins Ausland entsendet worden sein. LG


Sonnenaufgang

Antwort auf Beitrag von Wolke5

Vielen Herzlichen Dank. Es sind 2 Mädchen und ich wollte immer Mädchen haben :) Aber wo schreibt das Gesetz vor, dass die Kinder in D sein müssen? Ich wohne in Bayern und entnehme die Daten vom Amt für Familie und Soziales: Elterngeld erhält, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, (habe ich) mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, (habe ich auch) dieses Kind selbst betreut und erzieht, (mache ich) keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, (nur Student) die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreitet. (das sicher nicht) Es steht ja nix zu den Kinder da, sonder bezieht sich doch nur auf die Eltern bzw den, der den Antrag stellt. Weiter unten ist vollgendes vermerkt: Für Eltern, die im Ausland leben, besteht Anspruch auf Elterngeld, wenn der Auslandsaufenthalt voraussichtlich ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet und (wird er nicht, kann ich ja beweisen wenn ich mich hier melde) die vorherige Wohnung im Inland bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann. (ist immer vorhanden) Ich weiss echt nicht mehr weiter. Habe schon beim Amt gefragt, die meinten sie hatten so einen Fall noch nie. Kann ich mir nicht vorstellen. :( Ich warte so oder so noch auf die Geburtsurkunde, also kann ich den Antrag noch nicht fix machen..... 1000 DANK FÜR DEINE HILFE UND NACHRICHT :)


basis

Antwort auf Beitrag von Sonnenaufgang

Ein ähnlicher Fall war erst vor wenigen Tagen im Rechtsforum, die Antwort von Frau Bader solltest du dort finden können.


QueenMum

Antwort auf Beitrag von Sonnenaufgang

Also das Basiselterngeld müsste dir zustehen wenn du EU Bürger bist oder eine Aufenthaltsbescheinigung auf Dauer hast, Du bekommst aber nur die Monate die Ihr zusammen in einem Haushalt lebt und es müssen mindestens 2 sein. Wann hast du denn vor rüber zu gehen und für wie lange. Und doch ich glaube soviele Fälle haben die Ämter nicht, bei unserem Fall war es nämlich auch so das ich die Elterngeldstelle drum belehren musste. Vielleicht können die ja helfen https://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-01/elterngeld-vaeter.php


Sonnenaufgang

Antwort auf Beitrag von QueenMum

@basis : ich konnte den Fall leider nicht finden.... @QueenMum : Ich bin deutscher Staatsbürger, habe meinen Aufenthalt seit Geburt hier und bin Vollzeit Student in München Wir würde eben erstmal im Ausland zusammen in einem Haushalt leben, aber anders als beim Kindergeld, bei dem die Kinder in D sein müssen, steht beim Elterngeld dazu nichts da oder irre ich mich?! Geburt war am Anfang April und ich war dort. Jetzt bin ich für 3 Monate in D und dann wieder dort. Also praktisch die Monate angeben die ich dort bin? Ich würde dann von August an die Elternzeit nehmen, solange möglich....


QueenMum

Antwort auf Beitrag von Sonnenaufgang

Ja dann müsstest du das hinbekommen. Ja du bekommst nur für die Monate Elterngeld in denen Ihr auch währenddessen zusammenlebt. Bekommst du von der Botschaft dort drüben soetwas wie eine Meldebescheinigung ? Normalerweise gibt es dort ja eine Deutsche Botschaft, dort würde ich mal nachhören. Diese Nachweise könnten nämlich verlangt werden. Es kann auch sein das du die Dokumente von der Geburt ins Deutsche übersetzen lassen musst.


Sonnenaufgang

Antwort auf Beitrag von QueenMum

Danke für deine Anwtort! Ja, das denke ich nämlich auch. Ich will keinen Betrug und Sozialschmarotzer sein, aber das Elterngeld würde unsere jungen Famile sehr helfen für die Überbrückung bis die Kinder Deutsche Pässe haben.. Und wenn ich Anspruch habe, will ich diesen auch geltend machen. Beim Kindergeld weiss ich das die Kinder in D sein müssen, deshalb beantrage ich dieses nicht. Habe nochmal geschaut und wieder nichts gefunden, das besagt das die Kinder in D sein müssen... Ich muss in einem Haushalt mit Ihnen sein, aber es ist nicht festgelegt, dass dies in D sein muss. Das hat der Gestzgeber sehr schwammig formuliert, wie ich finde. Bietet aber einen gewissen Spielraum, der mir helfen könnte. Noch eine Frage: Meine Freundin hat keine Deutsche Steuer ID. Ich lasse das dann einfach frei oder? Weil dann dort steht das muss nachgereicht werden. Ihre Einkünfte auf den Philippinen sind zu vernachlässigen.


Sonnenaufgang

Antwort auf Beitrag von QueenMum

Meldebescheinigung müssen durch Philippinsche Behörden ausgestellt werden. Wenn wir heiraten habe ich das Anrecht auf auf ein Dauerhaftes Visum. Das Problem ist, dass Scheidungen auf den Philippinen illegal sind und mit bis zu 5 Jahren Haft geandet werden können. Das muss man sich gut überlegen. Alle Dokumente auf den Philippinen werden in Englisch ausgestellt (Amtssprache neben Tagalog). Ich gehe davon aus das Englische Dokumente nicht Übersetzt werden müssen.