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Elterngeld / Elterngeld Plus // Steuerklassen wechsel

Elterngeld / Elterngeld Plus // Steuerklassen wechsel

Katharinaaa!

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Hallo zusammen, ich hoffe ihr koennt mir hier weiterhelfen - da ich aktuell etwas irritiert bin von den vielen (verschiedenen) Infos die ich aktuell schon gelesen habe und mich etwas ueberfordert fuehle…. Allgemein geht es mir um das beste Vorgehen bezueglich Elternzeitantrag und einem Steuerklassenwechsel. Unsere Situation: Unser Baby kommt wenn alles nach Plan läuft Anfang November zur Welt. Unser aktueller Plan ist, dass ich min. 1 Jahr in Elternzeit gehen werde. Mein Mann wird vermutlich den ersten Monat nach der Geburt auch einen Monat Elternzeit nehmen, danach wieder Vollzeitarbeiten. Ich habe mit meinem Arbeitgeber aktuell abgesprochen, dass ich allgemein min. 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte und während diesem Jahr entscheiden möchte ob dies evtl. verlängert wird oder ob ich nach einem Jahr in Teilzeit au meinem aktuellen Arbeitgeber zurückkehre. Von meinem Arbeitgeber habe ich hier die Zusage der Flexibilität aber eben noch keine spezifische Absprache getroffen – da es unseres erstes Kind ist und wir daher noch schlecht einschätzen können was möglich ist. Mein Mann wuerde zur Ende meiner Elternzeit noch einen Monat Elternzeit anschliessen – sodass wir in total auf in. 14 Monate Elternzeit kommen. Ich bin nun etwas unsicher ob wir in unsere Situation besser Standard Elterngeld beantragen oder lieber ElterngeldPlus. • Kann ich – wenn ich noch keine konkrete Absprache mit meinem Arbeitgeber ueber eine geplante Teilzeit Taetigkeit nach der Elternzeit haben ElterngeldPlus beantragen? • Was ist wenn ich nun ElterngeldPlus beantrage dann allerdings doch länger in Elternzeit gehe und doch nicht in Jahr 2 teilzeit arbeite? So wie ich es verstehe sollte ich ja keine Nachteile haben – das ausgezahlte Elterngeld wird ja nur ueber einen Laengeren zeitrau gesplittet? Korrekt? • Was ist wenn ich nun 12 Monate Standard Elterngeld beantrage dann allerdings nach 12 Monaten Teilzeit wieder einsteige – habe ich dann steuerliche Nachteile bezueglich dem Einkommen aus der Teilzeit im Vergleich zur Option wenn ich ElterngeldPlus (fuer 24 gewaehlt haette). • Sollten wir das Thema Steuerklassenwechsel betrachten? Wenn ich es richtig sehe ist dies ja nicht wirklich noetig – da es Ende des Jahres ueber den Steuerausgleich sowieso niviliert wird? Vielen dank fuer euren Input und eure Hilfe Liebe Gruesse Katharina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Katharinaaa!

24 Monate Elterngeld plus gibt es nicht, weil Monate mit Mutterschaftsgeld musst du Basis Elterngeld beantragen. Dann würde ich lieber 2 Jahre Elternzeit beantragen mit der Option im 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten Steuerlich wäre es egal. Wenn du im ersten Jahr definitiv nicht arbeiten willst, würde ich Basis beantragen und nicht Elterngeld plus Elterngeld plus ist ja nur das halbe Basis aber dafür länger. Die Summe an Geld ist jedoch gleich


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Katharinaaa!

Ich würde empfehlen 2 Jahre EZ zu melden mit der Option ab dem 1. Geburtstag TZ in EZ zu arbeiten. Sie können bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ arbeiten. Das hat viele Vorteile für sie, wie z. B. wenn sie merken, dass es doch nicht geht können sie wieder ganz in EZ gehen, sollte ein 2. Kind während der EZ folgen können sie die TZ in EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe von VZ und das Wichtigste: Ihr AG muss der EZ nicht zustimmen. Nehmen Sie nur 1 Jahr EZ und möchten danach verlängern muss ihr AG dem zustimmen. Nehmen sie direkt 2 Jahre EZ und möchten um das 3. Jahr verlängern brauchen sie keine Zustimmung ihres EG dafür. Hinzu kommt, dass ihr aktueller Vertrag bis nach der EZ bestehen bleibt. Wenn sie nach 3 Jahren EZ weiterhin nur TZ arbeiten möchten können sie das mit ihrem AG besprechen und ihn entsprechend abändern lassen. Evtl. möchten sie dann auch wieder VZ arbeiten, was damit möglich wäre. Der TZ in EZ-Vertrag wird gesondert verfasst. Achten sie darauf, dass wenn sie einen Vertrag kündigen, dass es, insofern sie TZ in EZ arbeiten möchten, nur der TZ in EZ Vertrag ist und nicht der Hauptvertrag. Ebenso sollten sie darauf achten, dass nicht der VZ-Vertrag auf TZ abgeändert wird, sondern es einen gesonderten Vertrag für TZ in EZ gibt. Ob Sie Basis-EG oder EGplus nehmen ist bei 12 Monate EZ egal. Wenn sie EGplus nehmen geht das über den 1. Geburtstag hinaus. Sollten sie ihre Arbeit dann wieder aufnehmen wird es mit angerechnet. Andersherum hätte es, insofern ein 2. Kind geplant ist. den Vorteil, dass 14 Monate vom 1. Kind bei der Berechnung für das EG eines 2. Kindes ausgeklammert werden können und dafür welche aus der VZ-Zeit genommen werden. Bei Basis-EG sind es nur 12 Monate. Sie können sich das EGplus nach dem 1 Geburtstag auch als Einmalzahlung auszahle lassen. Von der Summe her ist es gleich ob Basis-EG oder EGplus bezogen wird, Nur der Zeitraum bis die Summe erreicht wird ist unterschiedlich lang. Je nachdem was beantragt wird 12 Monate oder max. 22 Monate. Bzgl. der Steuerklassen sollten sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, was für sie die beste Variante ist.