Citty_1007
Hallo, vielleicht gibt es hier jemanden der sich damit auskennt? Im Web hab ich gelesen, dass wenn man Mischeinkünfte erzielt, beim zweiten Kind, wenn max. 2 Jahreswechsel zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes liegen, der Bemessungszeitraum vor das erste Kind fällt. Im Web steht dabei geschrieben, dass wenn 3 Jahreswechsel zwischen den Kindern liegen, nur in Ausnahmefällen, der Bemessungszeitraum vor das erste Kind fällt. Was für Ausnahmen sind das? Ich finde dazu nichts Konkretes. Hat damit jemand Erfahrung und kann mir das erläutern? Danke! LG
der ausnahmefall ist wenn der muschu für k1 spätestens im dezember eines jahres beginnt das eg mindestens ins übernächste jahr reicht. denn dann hat man muschu-geld bzw. eg für k1 über drei kalenderjahre gestreckt. es können die jahre übergangen werden in denen man entweder muschu-geld oder eg bezogen hat.
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