roza_soza
Guten Morgen,
Mein Mutterschutz wird ein paar Tage vor Monatsende beginnen. Ich werde in diesem Monat durch höheren Stellenumfang mehr verdienen als im selben Kalendermonat im Jahr davor und hätte diesen Monat entsprechend gerne im Bemessungszeitraum des Elterngeldes dabei.
Meine Idee war nun, auf ein paar Tage Mutterschutz zu verzichten und bis Monatsende regulär zu arbeiten.
Wie wäre es aber nun, wenn ich "pünktlich" in den Mutterschutz gege und stattdessen beantrage, den Monat bei der Elterngeldberechnung nicht auszuklammern? Würde dann für diesen Monat nur das Einkommen bis Beginn des Mutterschutztes genommen werden oder zählen auch die Mutterschaftsleistungen für diesen Monate als Einkommen?
Also wenn ich z.B. 1300 Euro Lohn erhalten und dann für den Mutterschutz 52 Euro Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und 148 Euro Zuschuss vom Arbeitgeber, was davon würde dann als Grundlage dienen?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Im Internet werde ich nicht schlauer, wahrscheinlich suche ich falsch.
Danke!
Deine Mutterschaftsleistungen zählen nicht, weil sie ja steuerfrei sind. Nur dein erwirtschaftetes Einkommen zählt.
Danke!
Die letzten 10 Beiträge
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)
- Kindergeld nach Studium... Weiterbildung
- Zuverdienst neben Elterngeld Plus
- Fragen zu Elterngeld-Grenze, Abfindung und Krankenversicherung
- Arbeiten während der Elternzeit
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?