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Elterngeld 2. Kind

Elterngeld 2. Kind

Tomezzz

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Hallo zusammen, meine Frau ist aktuell mit unserem 1 Kind schwanger und wir wollen Elterngeld beantragen. Offizieller Termin ist Ende Oktober. Da wir aktuell auch noch ein zweites Kind danach haben wollen, machen wir uns auch schon Gedanken, wie wir das finanziell am Besten regeln. Dazu folgende Sachlage und Frage: Wir überlegen, ob wir anstatt 12 Monate Elterngeld für meine Frau auf mindestens 15 Monate erweitern. Damit würde sie im Januar 2025 noch Elterngeld beziehen. Wenn Sie sich dann ab Januar 2025 selbstständig machen würde, zählt soweit ich weiß das komplette Jahr 2025 nicht zur Einkommensberechnung. Somit würde Sie das gleiche Elterngeld bekommen, wie beim ersten Kind. Voraussetzung natürlich, dass das zweite Kind noch in 2025 auf die Welt kommt. Stimmt das alles so? Alternativ würde Sie nur 1 Jahr Basiselterngeld beziehen und dann entweder 300 € Mindestgrenze bekommen oder je nachdem, wieviel Sie durch die selbstständige Arbeit erzielt hat. Ich hoffe ihr konntet mir folgen :) VG Tomezzz


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von Tomezzz

Man kann nur 14 Monate Elterngeld ausklammern, der Plan funktioniert also nur, wenn das Kind erst im November kommt.


Tomezzz

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Antwort auf Beitrag von roza_soza

Danke für die Antwort. Ansonsten würde der Plan aber funktionieren? VG


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Tomezzz

Euer zweites braucht nur so auf die Welt kommen, dass 16 Monate zwischen beiden Geburtstagen liegen. Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld werden nämlich ausgeklammert. Dies gilt bis zum 14. Lebensmonat. Deshalb beantragt Basis Elterngeld für Monat 1 bis 10 und dann für Monat 11 bis 14 Elterngeld plus