Jessica-2021
Hallo Zusammen,
ich steh momentan zwecks der Berechnung meines Elterngeldes total auf dem Schlauch. Und bei der Behörde geht leider niemand ans Telefon. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Hier mal ein zeitlicher Ablauf:
Kind 1:
Mai 20 - Juli 21 ausgeklammert wg. Kurzarbeit
BV August 2021 - Februar 2022 (7 Monate)
Mutterschutz Ende März - Ende Mai
Elterngeldbezug 18 Monte bis September 23
Kind 2
Mutterschutz Ende September 23 - Anfang November 23
Elterngeldbezug 24 Monate geplant (also EG+)
Ich kann ja 14 Monate ausklammern, allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem Mutterschutzgeld vor und nach Geburt läuft. Zählen die Monate dann ?
So wie ich mir das gedacht habe wäre es so:
Juni 21 - Juli 21 0 Monate bzw evtl Angabe von Kurzarbeitergeld
August 21 - Februar 22 Berechnungsmonate
April 22 - Mai 23 ausgeklammert
Juni 23 - August 23 0 Monate
Bin für jeden Tipp dankbar
Du kannst keine 24 Monate Elterngeld plus beziehen. Die Monate mit Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind musst du zwingend Basis Elterngeld beziehen. Das wird zwar auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und deshalb nicht ausgezahlt. Sollte der Mutterschutz in den dritten Monat reichen, fällt dieser auch raus.dann werden nur 9 Monate als Elterngeld plus gesplittet. Dann gibt es eg nur bis zum 21. Lebensmonat. Zur Berechnung... Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht berücksichtigt. Dafür werden dann frühere Lohnabrechnungen genommen, bis halt 12 Monate da sind
Der Mutterschutz des 2. Kindes beginnt Ende September 2023. Somit wäre die Bezugszeit von September 2022 bis August 2023. 1. Kind ist im Mai 2022 geboren. Mai 2022 bis Juli 2023 (14 Monate) können wegen des Bezugs von EGplus ausgeklammert werden. Somit zählen August 2023 und September 2023 als 0-Runde (2 Monate). Nach Ausklammerung wird die Zeit von Mai 2021 bis Februar 2022 genommen (10 Monate), wovon August 2021 bis Februar 2022 (7 Monate) mit Gehalt einfließt und Mai 2021 bis Juli 2021 (3 Monate) als 0-Runde. Unsicher bin ich mir, ob sie die Kurzarbeit ausklammern können. Wie wurde das beim 1. Kind gemacht? War da eine Ausklammerung möglich? Zusätzlich zum EG erhalten sie max. bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG, mind. 75€. Da der Mutterschutz mit Basis-EG berechnet wird fallen dafür 2-3 Monate an. Somit verbleiben 9-10 Monate Basis-EG bzw. 18-20 Monate EGplus, so dass gesamt 21-22 Monate EGplus bezogen werden kann. Ihr 1. Kind wird im Mai 2025 3 Jahre. Das 2. Kind soll im November 2023 zur Welt kommen. Bei Bezug von 21-22 Monate EGplus würde das bis Juni 2025 oder Juli 2025 laufen. Den Geschwisterbonus würde es ab Juni 2025 nicht mehr geben, weil das 1.Kind dann 3 Jahre ist. Wenn sie das voll ausschöpfen möchten müsste der EG-Bezug spätestens zum 3. Geburt enden.
Noch was. Auch der Geschwisterbonus wird bei EG plus halbiert. Wenn du den voll ausschöpfen willst, würde ich Basis Elterngeld wählen bis zu dem Monat in das ältere drei Jahre alt wird.
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