Lou_isa
Hallo ihr Lieben, ich habe schon einige Beiträge zu meiner Frage gefunden aber so richtig schlau geworden bin ich nicht.. Also: Ich bin Alleinerziehend und bekam bis 2 Monate nach der Geburt meines Sohnes Mutterschaftsgeld. Anschließend 10 Monate Elterngeld (bis Oktober 22). Nun habe ich immer mal wieder von diesen sogenannten 14 Monaten gehört... Kann ich nun noch zwei Monate verlängern oder nicht? Wie wären die Voraussetzungen? Ich lebe im Haus meiner Eltern, zahle diesen aber einen monatlichen Beitrag. Demnach gelte ich ja nicht wirklich als Alleinerziehende oder?
Ich musste damals nachweisen dass ich Steuerklasse 2 habe und eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass ich das alleinige Sorgerecht habe
Das Sorgerecht ist uninteressant. Du mußt Steuerklasse II haben - oder beim Finanzamt beantragen. Die bekommst du, wenn du mit deinen Eltern nicht in einer Wohnung wohnst.
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