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Betriebsurlaub

Betriebsurlaub

Carina_86

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Hallo, ich habe ab morgen 2 Wochen Betriebsurlaub. Da mir jedoch am Freitag gekündigt wurde, habe ich keinen Urlaub mehr, den ich dafür benutzen könnte. Im Internet hab ich nun gefunden, dass dies das Problem meines Chefs ist. Ist dies korrekt? Ich habe dazu folgendes gefunden: / Dabei gibt es aber zwei Ausnahmen: Es wurden zwar Betriebsferien angekündigt, aber kein Urlaub steht mehr dem Mitarbeiter zur Verfügung, weil er bereits alle Tage verbraucht hat. In diesem Fall heißt es: Glück für den Arbeitnehmer, Pech für den Betrieb. Dieser hat den Urlaub trotz Betriebsferien schließlich genehmigt. Der Arbeitgeber kann entweder den Betriebsurlaub ausfallen lassen und den Mitarbeiter trotzdem kommen lassen, oder er stellt ihn bezahlt frei. / Lieben Dank euch


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

wenn Du keinen urlaub mehr hast was wäre dann ab morgen gewesen ?


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Mein Jahresurlaub für 2023 ist dafür eingetragen gewesen. Da ich ja nun aber nur noch Januar dort bin, gibt es den ja nicht mehr .


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Doch anteilig 1/12 Urlaubsanspruch hast du. Du hast den Urlaub für 2022 auch nicht für die 4 Tage jetzt im Dezember gelassen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

evtl noch Überstunden verfügbar dann für Januar, den Anteil hast Du ja noch für Januar


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Du wusstest doch das du Urlaub für 2 Wochen benötigst. Die Tage für Dezember mindestens. Den die hättest du vom Urlaub 2022 übrig lassen müssen. Die Tage im Januar dann von dem für 2023 und da steht dir 1/12tel deines Urlaubes zu. Notfalls überstunden nutzen, wäre eine Idee.


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Geht eigentlich auch jemand auf den Gesetzestext ein? Meine Frage war, ob jemand weiß, ob das korrekt ist. Ich habe weder Überstunden, noch Resturlaub von 22. Das ich noch 1/12 für 23 habe, weiß ich selbst. Aber das reicht logischerweise nicht für 8 Tage frei. Die 4 Tage für 22 wären auch vom 23 Urlaub abgegangen. Und genau das steht ja in dem Text... wenn der Chef das genehmigt hat, ist es sein Pech.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Nein, Du hast ja nur das halbe Gesetz gelesen. Du hättest besser auch die andere Hälfte gelesen. Dann wüsstest du nun, das es nicht so einfach ist. Korrekt ist, Du musst 2022 Urlaub für 2022 nehmen. Du kannst 2022 keinen Urlaub nehmen, der dir erst 2023 entsteht. Diese Tage hättest du also mit einplanen müssen. Anders sieht es aus wenn der Betriebsurlaub erst kurzfristig angeordnet wurde war er dagegen lange geplant, hattest du mehr Urlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub. kann das durchaus anders aussehen. Wichtig ist auch, das der alte AG deinem neuen mitteilen kann, das du bereits Urlaub 2023 verbraucht hast, dann führt das auch beim neuen AG zu Kürzungen. Ich würde eher schauen ob ich gegen die Kündigung vorgehen kann. Außer du weißt das diese zu Recht erfolgte.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Ich würde sagen: es kommt darauf an. Wurde der Betriebsurlaub rechtzeitig angekündigt? Wenn ja UND (kumulativ!) Du mit Zustimmung des AG Urlaub aus dem nächsten Jahr verwenden durftest, hat der AG Pech und muss Dich entweder weiter beschäftigen oder den Lohnausfall erstatten. Es kommt aber auf die individuelle Abrede, den Arbeitsvertrag und ggf. geltende Tarifverträge an.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Du könntest am 31.12. versterben und hättest ja keinen Anspruch auf Urlaub aus 2023 den Du in 2022 vorholen könntest ich weiss nicht warum man Dir gekündigt hat ggf macht eine anwaltliche Beratung auch Sinn


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Wenn dein AG den Urlaub so genehmigt hat, dann hat er wohl Pech.


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Danke für die Antworten! Der Betriebsurlaub ist schon seit Anfang 2022 bekannt. Dieses Jahr hatten wir das erste Mal auch im Sommer nochmals 2 Wochen Betriebsurlaub, daher hat das dieses Jahr nicht gereicht... Wie gesagt, der Urlaub war so genehmigt, dass ich 2 Tage vom Folgejahr nehme und den Weihnachtsurlaub ebenfalls vom Folgejahr nehme. Die Kündigung passt, da ich selbst am gleichen Tag gekündigt hätte, der Chef war einfach nur eine Stunde schneller...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

hat er denn gesagt das gäbe Probleme oder vermutest Du das nur ?


Carina_86

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Naja ich bezweifel einfach mal, dass er mir 8 Urlaubstage schenkt...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Du hast ja gesagt Du hattest es schon selbst geschrieben und vor zu kündigen da wäre das Urlaubsproblem ja auch gewesen. Anteilig zustehen tut Dir ja was, nur keine acht. Immerhin machst Du Dir Gedanken, viele wäre in dem Fall so getroffen dass sie sich krankschreiben liesen wenn sie gekündigt würden. Einen Weg wird es schon geben, man muss nur drüber reden manche AGs stellen auch dann bezahlt frei, gerade wenn es in Richtung Zerrüttung geht


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Carina_86

Ich hatte ähnliches Problem als meine Ausbildung endete. Urlaub wurde mir vom AG bereits mehr Tage genehmigt als es mir bis dahin zustand. Die Lösung war ganz einfach: AG stellte eine Urlaubsbescheinigung aus indem stand, wieviele Urlaubstage ich bereits genommen hatte. Der neue AG hat von sich aus schon die Urlaubsbescheinigung angefordert. Dieser wusste, dass ich nur noch wenige Tage über hatte. Für ihn war das ok (schließlich wäre ich weniger im Urlaub gewesen). Gekommen ist es ganz anders. Aufgrund von sehr vielen Überstunden durfte ich diese für freie Tage nutzen. Somit habe ich letztlich bis Ausbildungsende nur die Urlaubstage gebraucht, die mir zustanden. Ich denke, dass es bei ihnen auch so sein wird. Ihr AG wird ihnen eine Urlaubsbescheinigung ausstellen indem die 8 Tage als genommen stehen. In der Regel fordert ein neuer AG das auch ein um das doppelte Nehmen von Urlaub zu verhindern. Beim nächsten Mal würde ich an ihrer Stelle auch eher so planen, dass der Urlaub aus dem Jahr auch in dem Jahr genommen wird. Beispiel: Den restlichen Urlaub, z. B. 12 Tage für 2023 im Jahr 2023 nehmen (wenn es nur Urlaub nach dem Gesetz gibt, was 20 Arbeitstage entspricht. Abzüglich der 8 Tage verbleiben 12 Tage.)