Huhu, Darf der arbeitgeber von der Arbeitnehmerin eine Bescheinigung verlangen, über die fehlgeburt, tod Geburt, Schwangerschaftsabbruch?...Auch wenn man noch kein berufsverbot hatte bzw erstmal freigestellt wurde bis festgelegt wird ob man ein berufsverbot bekommt? Oder reicht eine Bescheinigung über das nicht bestehen mehr der Schwangerschaft aus? Also was darf der arbeitgber verlangen und darf man es ablehnen den Grund als Bescheinigung Abzugeben? Schwierige Frage aber wäre super wenn sie mir jemand beantwortet oder eigene Erfahrungen berichtet...
Antwort auf Beitrag von Nicky31
Die Frage ist nicht schwer. Der AG hat kein recht darauf, medizinische Daten seiner Arbeitnehmer*innen abzufragen. Also Bescheinigung über Bestehen/Nichtbestehen einer Schwangerschaft ja. Aber nicht, warum sie nicht mehr besteht. Nur am Rande: es heißt beschäftigungsverbot, Deinen beruf verbietet Dir niemand :-)
Antwort auf Beitrag von Berlin!
Danke für die Rückmeldung. Ups danke für die Korrektur… :) Natürlich beschäftigungsverbot
Antwort auf Beitrag von Nicky31
Ich hatte zwei Fehlgeburten und das noch nie gehört allerdings auch erst meine Schwangerschaften spät gemeldet als diese "sicher" waren
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