Tulpe123
Huhu, Ich hatte Anspruch vom 01.04.2020 bis 03.2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Ich habe es bis zum 01.2021 erhalten,bin dann in den Mutterschutz gegangen. Nun habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet,weil mir ja noch 2 Monate zu stehen.Nun habe ich den Bescheid erhalten, dass mir weitere 12 Monate arbeitslosengeld 1 erhalte. Kann das so stimmen oder ist dem Amt ein Fehler unterlaufen ?Leider erreiche ich jetzt niemanden. Danke!
Bei mir war es vor ein paar Jahren so, dass ich durch ein Jahr Elterngeldbezug sechs neue Monate Anspruch auf ALG I erworben habe. Falls du Elterngeld bezogen hast, wird der Anspruch also gestiegen sein. Ob um so viel weiß ich nicht, aber recherchieren mal in die Richtung :-)
Vielen Dank für eure Rückmeldung. Ihr habt tatsächlich Recht,Elterngeld wird als Anwartschaft berücksichtigt, gemessen an dem letzten Gehalt
Elternzeit gilt 3 Jahre lang als sog. "Anwartschaftszeit", also so, wie wenn Du diese Zeit versicherungspflichtig gearbeitet hättest. Das ergibt sich aus § 26 Abs. 2a Sozialgesetzbuch 3. Du warst, wenn ich das recht sehe, 22 Monate in Elternzeit. Damit hast Du Dir einen neuen Arbeitslosengeld 1-Anspruch von 10 Monaten erworben. Zu diesen 10 Monaten werden dann noch die übrigen 2 Monate von davor hinzugerechnet, da, seit dieser Anspruch entstanden ist, noch kekne 4 Jahre versteichen sind. Das ergibt sich aus § 147 Sozialgesetzbuch 3.
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