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Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Mausiwillswissen

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Guten Tag liebe Community, da ich leider nirgends nach einer Antwort fündig wurde versuche ich es nun hier und hoffe eine Antwort erhalten zu können Mein Verlobter und ich würden gerne nach unserer Hochzeit ein Kind bekommen. Vom Beruf bin ich Erzieherin in Teilzeit und habe noch einen Nebenjob im Büro (Familie) auf 400€ Basis. Nun komme ich zu meiner Frage : Ist es möglich im Beschäftigungsverbot das ich als Erzieherin von meinem Arbeitgeber (ja unser Arbeitgeber schickt alle Schwangeren Erzieherin direkt ins Beschäftigungsverbot) ausgestellt bekomme, daraufhin in meinem Nebenjob mehr zu arbeiten und über 520€ zu verdienen? Ich weiß es würde hart besteuert werden. Es geht mir darum ist sowas erlaubt ? Ich hoffe jemand weiß Bescheid Vielen Dank


MamaausM2

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Nein nicht erlaubt. Das Arbeitsverhältnis mit dem BV besteht ja weiter und diese Wochenstunden zählen obwohl du nicht arbeitest


Mausiwillswissen

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Danke für die Antwort. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mausiwillswissen

Nein darfst du nicht. Der Rest wurde schon gut erklärt


Mausiwillswissen

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Danke für die Antwort. LG


desireekk

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Du arbeitest doch nur TU als Erzieherin? Dann solltest du den anderen Vertrag bis zur max. Grenze von Arbeitsstunden pro Woche/Doppelwoche aufstocken können. VG D


desireekk

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Antwort auf Beitrag von desireekk

TU=TZ = Teilzeit.


Mausiwillswissen

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich habe mal noch bei meinem Steuerberater nachgefragt. Er meinte wenn ein Job ruht kann ich den minijob wie du gesagt hast höchstens 10 Stunden ausführen (=40 Stunden) aber nicht mehr als 520€ verdienen. Schade ich dachte so könnte ich mein Elterngeld noch aufbessern.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Mausiwillswissen

Du bekommst ja weiterhin dein Gehalt von deinem AG und dies wird versteuert. Außerdem kann dich dein AG auch noch in der Verwaltung oder ähnlichen Bereichen einsetzen.