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Berechnung Elterngeld bei nur 3 monatigem Einkommen

Berechnung Elterngeld bei nur 3 monatigem Einkommen

Kinderschokolade1

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Hallo zusammen, ich bin bis Anfang Mai in Elternzeit und werde anschließend wieder Vollzeit arbeiten. Da ich nun erneut schwanger bin, beginnt Ende Juli mein Mutterschutz, d.h. ich würde nur von Anfang Mai bis Ende Juli arbeiten. Aktuell erhalte ich Elterngeld. Wie berechnet sind das Elterngeld beim nächsten Kind? Kann ich davon ausgehen, dass das Elterngeld für Kind 2 in etwa so hoch ist wie das für Kind 1? Haben diese 3 Monate in denen ich dann arbeiten werde, einen Einfluss auf die Berechnung? Habt vielen Dank für eure Hilfe!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kinderschokolade1

Hi... Wann genau ist dein erstes Kind geboren Es werden wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz berechnet. Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld (bis 14. Lebensmonat des 1. Kindes) werden ausgeklammert. Dafür nehmen sie dann frühere Lohn Abrechnungen. Deshalb die Frage nach Geburtstag Kind 1 Klar die Monate mit Vollzeitvertrag zählen zum Elterngeld und zum Mutterschaftsgeld.


Mitglied inaktiv

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Achso und genaues Datum vom Mutterschutz. Monate mit Mutterschaftsgeld werden nämlich auch nicht berücksichtigt. Wenn zählt nur Mai und Juni


Felica

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Antwort auf Beitrag von Kinderschokolade1

Bitte Geburtsdatum von Kind 1, Mutterschutz von Kind 1, wann ET von Kind 2, wann beginn mutterschutz Kind 2 und von wann bis wann EG bezogen wurde. Es gilt, maßgeblich sind beim EG immer die 12 Monate vor Geburt. Wobei die Kalendermonate ausgeklammert werden wo Mutterschaftsgeld bezogen wurde. Und bis zu 14 Monate Elterngeld wenn dieses vorher bezogen wurde. Im Idealfall wird es also das gleiche EG wie beim ersten Kind, besser gesagt etwas mehr wegen Geschwisterbonus.


Kinderschokolade1

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Antwort auf Beitrag von Felica

Habt vielen Dank für eure schnellen Antworten! Anbei die fehlenden Daten Geburt Kind: 10.03.2019 Bezug Elterngeld bis 10.03.2020 Elternzeit bis 05.05.2020 ab 06.05.2020 wieder Vollzeit angestellt ab 25.07.2020 Mutterschutz Kind 2: 25.07.2020 Einen wichtigen Hinweis habe ich noch vergessen, ich habe Mischeinünfte, d.h. ich habe noch ein Gewerbe auf mich angemeldet.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Kinderschokolade1

Hm... da würde ich mir überlegen den Mutterschutz etwas nach hinten zu verschieben und bis zum 1.8. zu arbeiten. Frage an alle: dann könnte sie doch noch den Juli dazuzählen, oder? Solange sie echt arbeitet und nicht im BV ist... VG D


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Desi.... Sie hat aber Mischeinkünfte wegen Selbstständigkeit. Da zählen die 12 Monate vor neuen Mutterschutz gar nicht sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wie weit sie da was ausklammern lassen kann, weiß ich nicht. Viel. weiß es Felicia? Ansonsten mit allen Fakten bei Frau Bader fragen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Kinderschokolade1

Mein Rat, spar dir das arbeiten. Rede mit dem AG und verlängere die EZ bis zum neuen Mutterschutz. Arbeiten wird dir finanziell nichts bringen und hochschwanger mit Kleinkind daheim gibt es sicherlich was besseres. Bis zum neuen Mutterschutz deshalb weil der AG dir dann wie beim letzten Kind das volle Mutterschaftsgeld zahlen muss. Da Mischeinkünfte gilt für dich das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes. Wäre also 2019. Da du 2019 aber Elterngeld und Mutterschaftsgeld bekommen hast, kannst du das komplette Jahr ausklammern lassen auf verlangen. Damit würden die Einkünfte von 2018 gelten. Dir wist du ja auch beim ersten Kind angegeben haben. Wirst also das gleiche EG bekommen, plus 10 % Gescheisterbonus bis das älteste seinen 3ten Geburtstag hat. Falls du magst kannst du natürlich arbeiten gehen. Aber wie gesagt, beim EG spielt es keine Rolle. Hoffe das hilft dir etwas und alles gute.