Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Bemessungszeitraum

Bemessungszeitraum

cmpm

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Hallo ihr Lieben ich habe eine Frage an euch.. Und zwar war ich bis zum 31.01.2022 vollzeit beschäftigt und habe seit dem 01.02.2022 bei einem anderen Arbeitgeber teilzeit beschäftigt mit 30h/Woche. Bin aktuell SSW 21 (ET am 22.11.2022). Die Schwangerschaft war zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht geplant.. aber naja, kommt halt irgendwie anders als geplant Also zu meiner Frage.. zur Berechnung des Elterngeldes gillt ja ein Bemessungszeitraum.. jetzt war bzw. werde ich ja innerhalb der letzten 12 Monate vor Mutterschutz bei zwei verschiedenen Arbeitgebern mit zwei verschiedenen Nettoeinkommen beschäftigt sein. Wie wird das dann berechnet? Oder gillt nur der Bemessungszeitraum bei dem aktuellen Arbeitgeber? wären dann ja keine 12 Monate.. sondern deutlich weniger.. ich hoffe ihr konntet ungefähr verstehen, was ich meine Vielen Dank


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cmpm

Es werden die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz genommen. Also von beiden Arbeitgebern .


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von cmpm

Es werden die letzten 12 Monate berücksichtigt - wenn du mehr als einen Arbeitgeber hast/hattest - mußt du von jedem eine Gehaltsbescheinigung einreichen.