Ribll
Hallo, ich habe diese Frage schon im rund ums Baby forum gestellt. Aber da habe ich nur eine Antwort erhalten und dachte mir ich frage einfach hier auch noch einmal nach. Irgendwie steige ich bei dem o.g. Thema im Internet nicht richtig durch. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich habe knapp einen Monat Krankengeld bezogen bevor ich nach noch einigen Tagen Resturlaub in den Mutterschutz gegangen bin. Die Krankschreibung war schwangerschaftsbedingt. Beim Elterngeld ist dieser Zeitraum ausgeklammert und nicht berücksichtigt worden. Ich habe nun endlich nach Monaten meine Abrechnungen erhalten. Leider haben die mir nicht wirklich weitergeholfen. Dort sind einfach für die monate irgendwelche Beträge aufgeführt und ich have absolut keinen plan wie die darauf kommen. Sie erscheinen mir auch zu wenig. Ich tippe, dass dies am Krankengeld liegt. Aber dürfen die das? Oder kann ich irgendeine Bescheinigung vorlegen, dass es Schwangerschaftsbedingt war? Leider brauche ich meinen AG nicht danach zu fragen. Da herrscht seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur Ärger. Die Abrechnungen habe ich auch nicht von dort sondern von der Elterngeldstelle bekommen. Das ganze liegt nun auch schon einige Monate in der Vergangenheit. Ich weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann. Keiner kann einem irgendwie helfen.
Man bekommt doch bei den Krankmeldungen immer auch eine Bescheinigung für sich selbst. Schau dir die Codes darauf an, ob einer davon auf die Schwangerschaft hinweist. Und dann Kontakt zur Elterngeldstelle aufnehmen bzw Widersspruch einlegen. Lohnabrechnungen hast du doch für die anderen Monste auch. Gibt die Summen mal in einen Elterngeldrechner einhundert schau, was dabei herauskommt.
Bzw wenn du keine Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber hast, dann schau halt mal ob die Nettobeträge, die du überwiesen bekommen hast, mit den Angaben beim elterngeld stimmen.
Ich hatte ja schon geschrieben, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war. Beim Elterngeld gab es auch keine Probleme und es wurde ausgeklammert. Nur beim Mutterschaftsgeld vom AG.
Da du kein Mutterschaftsgeld bekommst, hättest du ab Geburt Anspruch auf Elterngeld. Müttern mit Mutterschaftsgeld wird das Mutterschaftsgeld auch auf das Elterngeld angerechnet. Die müssen auch dort Basis Elterngeld beziehen, was eigentlich dann gar nicht ausgezahlt wird. Mutterschaftsgeld ist höher als Elterngeld
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