Tulpe123
Hallo, Ab dem 01.12.22 endet meine erziehungszeit und ich bin arbeitssuchend gemeldet. Es stehen mir noch 2 Monate arbeitslosengeld 1 zu. Die Betreuung übernimmt meine Mutter ab dem 01.12, da ich leider noch keinen Platz erhalten habe. Nun habe ich am 25.12 schon eine Einladung zum Gespräch erhalten, aber ich habe die Betreuung erst zum 01.12 gesichert. Auch ein Stellenangebot wurde mir schon geschickt. Muss ich den Termin auf biegen und brechen wahrnehmen,obwohl ich erst zum 01.12 arbeitssuchend gemeldet bin. Ich erhalte ja aktuell noch elterngeld. Was passiert nach den 2 Monaten? Bin ich der arbeitsagentur irgendwas verpflichtet,obwohl ich keine Leistung mehr erhalte? Hartz 4 erhalte ich nicht, da mein Mann zu viel verdient.
Du mußt dich frühzeitig melden und auch nach Jobs suchen udn Gespräche wahrnehmen um eine Arbeitslosigkeit zum 01.12. abzuwenden - mit etwas Glück landest du am 01.12. gar nicht im Leistungsbezug, weil du kurzfristig noch einen Job findest - das ist das Ziel der Arbeitsagentur. Hast du vor dem 25.11. schon einen Vertrag unterschrieben, kannst du den Termin absagen. Wenn du kein ALG II beziehst, brauchst du dich nicht beim Amt melden, allerdings bist du auch nicht sozialversichert - ggfls. in der Krankenkassen Familienversichert über deinen Mann - das mußt du prüfen.
Suchst Du denn ernsthaft einen Job? Wenn ja, würde ich natürlich den Termin wahrnehmen...warum auch nicht? Kann Dein Mann nicht nach dem Kind schauen oder Deine Mutter?
Dein Beitrag liest sich nicht so, als ob du wirklich arbeiten willst, sondern einfach nur die beiden Monate ALG 1 abgreifen..... Wird bei der momentanen Arbeitsmarktsituation schwierig bis unmöglich werden und natürlich bist du verpflichtet alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht zum Bezug kommt - also eben auch Termine wahrnehmen, Bewerbungen (initiativ) schreiben etc.
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