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Abmahnung?

Abmahnung?

icki

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Hallo! Ich war am Montag beim Arzt und bin die ganze Woche krankgeschrieben gewesen. Ich habe direkt am Montag meinen Chef angerufen und ihm Bescheid gesagt. Leider habe ich die Krankmeldung jetzt gerade erst in die Personalabteilung gemailt. Ich habe es total vergessen. Das ist mir in 25 Jahren noch nie passiert... Kennt sich jemand aus und weiss ob ich jetzt eine Abmahnung erhalte? Sie hätte ja spätestens am dritten Tag vorliegen müssen. Grüsse Icki


Pamo

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Antwort auf Beitrag von icki

Wer weiß? Ist deine Firma da bulldoggenaggressiv? Mancher Personaler hätte dich einfach kontaktiert und gefragt wo die AU ist. Andere sind machtgeil und haben Spaß daran, Abmahnungen zu versenden. Und wieder andere finden es ok, wenn die AU erst nach einer Woche kommt. Nur du kannst wissen, wie das bei euch ist.


icki

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ok. Dachte das das irgendwie gesetzlich geregelt ist. Dann gehe ich einfach mal davon aus das da nichts kommt. Vielleicht spricht mich mein Chef darauf an, denke aber eher nicht. Dann warte ich mal ab... Danke dir!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von icki

Es ist gesetzlich geregelt. Spätestens am 4. Werktag muss die AU bei Chef liegen. Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Anzeige- und Nachweispflichten, Abs. 1 Aber ich drück dir natürlich die Daumen, dass dein Chef da beide Augen zudrückt.


Pamo

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Es ist aber nicht gesetzlich geregelt, dass der AG in diesem Fall abmahnen muss. Er kann jedoch. Daher ist alles offen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von icki

Hier würde es schon "Ärger" geben. Allerdings akzeptiert meine Cheffin erstmal eine abfotographierte, gut lesbare AU die ich dann per Whatsapp schicke. Dann bekommt sie diese sofort. Das Original lasse ich dann von einem Familienmitglied vorbeibringen. Hier reicht auch, wenn man sie in einem Kuvert in den Briefkasten steckt. Steht hier sogar im Arbeitsvertrag, dass spätestens nach drei Tagen die Au abgegeben werden muß, also das Original Und ja, es kann leider eine Abmahnung zur Folge haben.


kevome*

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Wie soll das denn logistisches gehen? Zum Glück stellt mein AG nicht derartige Anforderungen. Ich bin krank, halte es aber für nichts ernstes. Also melde ich mich telefonisch krank ohne zum Arzt zu gehen. Leider stellt sich die Krankheitals langwieriger heraus. Also gehe ich am 4ten Tag zum Arzt und bekomme eine AU. Und wie soll das Original jetzt am gleichen Tag zum AG kommen. Ich bin krank und fahre dann sicher nicht lustig in der Gegend rum, um das Original zum AG zu bringen. Meiner Meinung nach auch absolut nicht zumutbar Familie zum bringen hat auch nicht jeder. Also gibt es ein Telefonat mit der Info über die Dauer der Krankmeldung oder eine Mail mit dem Foto und das Original wird per Post verschickt. Jede andere Forderung ist doch weltfremd. Es sei denn der AG ist in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Ich kann mir ehrlich auch nicht vorstellen, dass irgendein AG deswegen abmahnt, wenn der AN nicht ständig krank und auch ansonsten unzuverlässig ist. Es sei denn er ist generell auf Krawall gebürstet und wer möchte da schon arbeiten


Löwenmama62

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Und wie rechnest du diese 3 Tage beim AG ab?Kenne ich nur bei Beamten das die sich mal schnell 3 Tage rausnehen können....Ich als Arbeitnehmer brauche ab Tag 1 eine Krankschreibung .Wann ich diese abgebe,hängt vom Entgegenkommen des AG ab...


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Löwenmama62

Bei meinem AG kann man sich 3 Tage ohne AU krank melden. Kenne ich auch von alten Arbeitgebern nicht anders. So sieht es auch das Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich vor. Ausnahmen darf der AG zwar vertraglich vereinbaren. Ich kenne aber keinen, der das macht und in meinen Augen zeugt das auch von großem Misstrauen gegenüber dem AN


Dream2014

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Bis auf Behörden kenne ich keinen Arbeitgeber der nicht ab dem ersten Tag eine AU benötigt. Ich glaube bei 3 Tagen ohne AU kann man sich glücklich schätzen. Wie und wann die AU beim Arbeitgeber sein muss ist ja wahrscheinlich dienstlich intern geregelt. Das handhabt unter Umständen jeder anders. Daher bringt die Glaskugel nichts.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Löwenmama62

vorliegen ist ja eh relativ, wie soll das gehen wenn man 50 km entfernt wohnt oder weiter und die Post lahm ist ? Und es gibt ganze Abteilunge da müssen ab dem ersten Tag Beamte die vorlegen, sprich sofort zum Arzt gehen. ich gehe auch sofort, nicht erst am dritten Tag zum Arzt, vorab per mail hinschicken, hier würde angerufen werden wo die Krankmeldung bleibt


Pamo

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Tatsächlich ist es logistisch eine Zumutung, aber das Recht ist auf der Seite des AG: die AU kann ab Tag 1 gefordert werden (muss aber nicht). Hoffentlich werden diese AUs bald bei Bedarf digital vom Arzt an den AG übermittelt werden können. Bisher musst du das dann eben per Boten erledigen lassen. In meinem ÖD gilt auch: AU ab Tag 4. 3 Tage darf man ohne AU krank Zuhause bleiben. Ausgesuchte Kandidaten müssen an Tag 1 die AU vorlegen - das hat dann eine Vorgeschichte. Ich glaube, ich habe seit 25 Jahren keine AU mehr gehabt.


RR

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Hallo hattest du am 3.Tag nochmal wenigstens angerufen, dass es wohl doch länger dauert? Falls ja, sehe ich eher kein Problem drin. Würde dann wenn möglich mit Handy Kopie machen o. Fax schicken. Wir verlangen auch ab dem 1. Tag eine AU, denn dafür gibts schließlich einiges an Geld zurück für den AG. Andere verlangen erst nach 3 Tagen eine denn die Ärzte schreiben meist wenn dann gleich für 1 Woche krank...... der AN möchte nicht unbedingt zum Doc u. kommt nach 2-3 Tagen von alleine wieder..... da scheiden sich die Geister. viele Grüße


icki

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Antwort auf Beitrag von icki

Also ich bin Angestellte in einem grossen Konzern. Bei drei Tagen krank brauche ich keine AU. Bin ich dann doch länger krank muss ich zum Arzt der mich dann rückwirkend krank schreibt. Einreichen reicht bei uns per Mail. Es gibt eine extra AU -Bescheinigungsemailadresse. So gesehen war ich ja eigenrlich nur einen Tag zu spät. Kann mir nicht vorstellen das es Ärger gibt. Ist mir nur noch nie passiert und ich bekam einen grossen Schreck. Andererseits wäre das meine 1. Abmahnung. Von daher bin ich jetzt schon etwas entspannter.... Danke euch für eure Erfahrungen!


Neverland

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Antwort auf Beitrag von icki

Ärzte dürfen nicht rückwirkend krank schreiben. Ausser es gibt gewichtige Gründe warum es dir unmöglich war zum Arzt zu gehen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von icki

Vor allem werde ich stutzig, Du scheinst ja richtig Angst davor zu haben. Sich mündlich zu melden, absolut richtig. Dann, sobald es gesundheitlich geht, AU einreichen. Ich liege im KH, wer will da was pünktlich einreichen? Ich als AG kann durch das telefonische melden mich einrichten. Eine AU benötige ich für Zwecke der Abrechnung und natürlich des Nachweises, das keiner blau macht. Ob das nun pünktlich bis Tag 3 bei mir ankommt, empfinde ich als vorrangig unerheblich. Erst recht, wenn der AN sehr zuverlässig ist und ich noch nie etwas Negatives hörte. Wenn man Angst vor seinem AG hat, sollte man sich fragen, ob es der richtige Job dort ist. Erst recht, wenn Du deswegen tatsächlich Ärger bekommen solltest. Anders würde ich bei „Spezis“ reagieren. Bei AN die toll ihren Job machen, wäre es mir die Aufregung nicht wert.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von icki

....eine Abmahnung ist erstmal nicht weiter schlimm. sie kommt in die Personalakte und muss dann auch nach gewisser Zeit wieder raus. Und gut ist. Frost für Erteilung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung: 2 Wochen ab Verstoß.