Mitglied inaktiv
Hallo Habe eine Frage, ich bin Beamtin 50% und arbeite auf der Verwaltung. Nun wollen wir gerne ein drittes Kind planen. Bitte dieses Mail jetzt nicht falsch verstehen, aber ich bin so hin und her gerissen... wie schon viele von Euch auch geschrieben haben. Einen Moment bin ich mir Sicher mit dem 3. Kinderwunsch, dann kommen wieder zweifel, schaff ich das, wieder zu arbeiten nach 3 kidds und und und.. ja und nun möchte ich an die die auch im ö.D. arbeiten mal eine Frage stellen. Für die Beschäftigten die am 1.10.07 in den TVÖD übergeleitet wurden und in der Zeit in Elternzeit waren, also kein Geld bekommen haben, bekommen nach ihrem Dienstantritt nach dem 1.10.2005 den Kinderbezogenen Familienzuschlag NICHT mehr, also weniger Geld in der Tasche wie vor Erziehungsurlaub. Ja und nun wird doch in der Presse immer davon geredet, das irgendwann die Beamten nachziehen und das auch alles geändert wird. Ich möchte nur gerne wissen, WANN soll das denn kommen für die Beamten? Und wie ? Weiß das jemand hier? Wenn ich jetzt ein drittes Kind plane und dann nach 2-3 Jahren erziehungszeit wieder komme, und das wie oben ist, also der Familienzuschlag nicht mehr gezahlt wird, dann sind das schlappe 280€ weniger wie jetzt. Was meint Ihr? Ich weiß einen Kinderuwnsch kann man nicht unbedingt vom Geld abhängig machen, aber ohne genügend Geld mit 3 Kindern ist es auch nicht witzig...... Vielleicht kennt sich ja jemand aus und hat schon bischen mehr gehört wie ich. Grüße Mimmi
Bist du dir sicher, dass du den Übergangstarif nicht auch bekommst, du hast doch einen alten Vertrag, der gilt. nach wie vor. Darfst dir nur keinen Änderungsvertrag andrehen lassen. Gruß Annette
Ja bin ich sicher, arbeite mit auf dem personalamt und bekomme die abrechnungen mit. Also der TVÜ (TVÖD) überleitungstarifvertrag sagt das wer am 1.10.05 keine Bezüge bekommen hat, davor aber als er gearbeitet hat den Familienzuschlag bekommen hat, dann wenn er wieder kommt kein Besitzstand hat auf den Familienzuschlag. Ja nun würde ich gerne wissen ob sowas für die Beamten auch in Zukunft vorgesehen ist. mimmi kompliziert ich weiß....
Ich habe Dich nicht genau verstanden und weiß auch nicht in welchem Bundesland Du tätig bist. Bei uns ist der Familienzuschlag pro Kind 90,05 €. Falls diese Anpassung wirklich passiert, wird Dir jede Lohnerhöhung und Erhöhung der Dienstaltersstufe solange nicht angerechnet bis Dein Gehalt angepasst ist. Zumindest war das beim Ortszuschlag für Verheiratete so. Also kannst Du auch gleich darauf verzichten. Viel schlimmer finde ich den Gedanken, nach der Elternzeit mit 3 Kindern wieder min. 50 % arbeiten zu müssen. LG Jutta
Hallo! Leider ist es so das wer im Oktober 05 nicht gearbeitet hat auch keinen Kinderzuschlag bekommt. Es ist aber eine Sammelklage eingereicht worden, aber die läuft schon seit januar 06. Ich gehöre leider auch zu denen die 05 im erziehungsurlaub waren und bekomme wenn sie beschließen das es doch gezahlt wird alles nachgezahlt. Wir haben aber in der zwischenzeit ein 3.kind bekommen und es haut mit dem elterngeld und kindergeld gerade hin, liegt aber daran das mein Mann arbeitslos war und erst seit gestern wieder einen job hat. ALG bekam er leider keins mehr. LG jenn
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