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Treffen Weihnachten BW

Treffen Weihnachten BW

waschtruck

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Hallo, Ich steig überhaupt nicht mehr durch. Darf sich meine Familie (2 Erwachsene +2 Kinder (15+9) mit Oma und Opa (wohnen mit uns im selben Haus) und meiner Schwester mit Familie (2 Erwachsene +2 Erwachsene Kinder) an Weihnachten treffen? Geplant ist nur im Freien in unserem Hof. Wir möchten Bratwurst grillen und Punsch und Glühwein. Erlaubt oder nicht? Danke LG Waschtruck


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von waschtruck

Nach meiner Rechnung nicht, ihr seid mit Oma und Opa schon 5 Personen (euer 15jähriges Kind zählt mit), deine Schwester und Familie wären noch mal vier Erwachsene. Die geltende Obergrenze sind fünf Personen. Mehr als zwei Haushalte wären nur möglich, wenn es insgesamt maximal fünf Personen (ab 15 Jahre) sind.


Osterglocke83

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Ich würde sagen, Ja, es ist erlaubt. An Weihnachten gilt eine Sonderregelung ein Haushalt plus 4 Personen über 14. Ihr seid der Haushalt und die anderen die vier Personen. Die Kinder unter 14 zählen nicht mit. So ist zumindest mein Verständnis


Mitglied inaktiv

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Sorry, die anderen haben Recht mit den zusätzlichen 4 Personen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von waschtruck

Kommt auf die Definition an. Seid ihr ein Haushalt, Eure Großeltern und ihr? Sitzt ihr den ganzen Tag sowieso zusammen in der Küche/im Wohnzimmer? Es heisst ja Sonderregelung an Weihnachten: Ein Haushalt plus 4 Personen der engsten Familie über 14 Jahren. Ob das wirklich sinnvoll ist, hängt ja auch von anderen Kriterien ab. Risikopersonen? Kontakte der Familie der Schwester? Draussen ist immerhin besser als drin. Wirklich "notwendig", um Einsamkeit zu vermeiden, scheint es aber nicht.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von waschtruck

Wenn Opa und Oma mit zu eurem Hausstand gehören: Ja Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen. In privaten Härtefällen, darf eine der vier Personen von außerhalb des engsten Familienkreises stammen. Also beispielsweise wenn die Person sonst Weihnachten alleine verbringen müsste. Der engste Familienkreis bedeutet: Angehörige desselben Haushaltes. Ehegatten. Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen. Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben. In privaten Härtefällen, darf eine der vier Personen von außerhalb des engsten Familienkreises stammen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Also ich würde ja sagen " engster Familienkreis" würde in der Konstellation schon hinhauen, aber eben nicht die Personenzahl


Sille74

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Ich würde sagen: nur, wenn man Oma und Opa "großzügig" zu Eurem Haushalt zählt Ansonsten: nein! Denn Ihr hättet dann statt 4 weiteren Erwachsenen geschlagene 6zusätzliche Erwachsenen zu Eurem Hausstand ...


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von waschtruck

Wenn Oma und Opa nicht in einer eigenen Wohnung im Haus wohnen, dann geht es. Wenn sie eine eigene Wohnung haben, dann geht es nicht. Das ist klar definiert (zB. zahlen sie GEZ und ihr auch? Dann sind es zwei Haushalte. Würden Oma und Opa im Falle eines ALG2-Antrages zu eurer Bedarfsgemeinschaft zählen, sodass bei einem Antrages einer Person ihr alle für das Einkommen herangezogen werdet? Wenn nicht, dann sind es zwei Haushalte.)