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Regelung Schule

Regelung Schule

rabe71

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Hallo, kennt jemand die aktuellen Regelungen an den Schulen, wenn das Kind erkältet ist? -zur Schule mit negativem Schnelltest? - zur Schule mit negativem PCR? - erst wieder zur Schule, wenn keinerlei Erlältungszeichen? Und dann mit/ohne Test?


cube

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Wir haben von der Schule dazu einen Bogen bekommen. Als unser Kind krank war, musste er einen offiziellen Bürgertest zum neuerlichen Schulbesuch nachweisen (nicht älter als 24 Std.). An einer anderen Schule konnte Kind ohne Test kommen, da just an diesem Tag eh in der Schule getestet wurde. Du siehst: egal, was an Schule x Sache ist - entscheidend ist das, was eure Schule fordert in diesem Fall.


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Ich würde anrufen, mein Kind krank melden und dann fragen, wie du dich verhalten sollst. Das regelt ja jede Schule anders...


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Also hier braucht man einen Schnelltest mit Nachweis (Bürgertest) (auch wenn schon symptomfrei)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Bei uns Rotzen und Husten die Kinder wohl in der Klasse wie vor Corona auch. Es wird ja 2x wöchentlich getestet bzw in der GS wird zuhause getestet und von den Eltern bescheinigt. Das reicht wohl.


Muts

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Nachfragen in der Schule, es ist von Schule zu Schule sogar in der gleichen Gemeinde unterschiedlich. Aber ein negativer Schnelltest wird sicher Voraussetzung sein, dass das Kind gehen darf.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von rabe71

NRW: Meine Tochter ist ja extrem selten krank. Wenn sie dann mal angeschlagen ist, dann schreibe ich der Lehrerin, dass sie "zur Beobachtung Zuhause bleibt". Dafür wurde und wird mir überschwenglich gedankt und das genügt auch. Ggfs geht sie am nächsten Tag wieder zur Schule. Details teile ich jedoch nicht mit und diese wurden auch nie angefragt. Auch kein Attest, Test etc.