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Regelung Distanzunterricht

Regelung Distanzunterricht

Grauzone

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Bei uns gehen seit heute die Schulen in den Distanzunterricht, weil die Schwelle von 165 an drei Tagen hintereinander erreicht (jeweils sehr knappt). DO, FR und SA mit ca. 168. Jedenfalls seit gestern fallen die Werte auf unter 150. Ab wann beginnt wieder die Schule? §28b Abs.3 iV mit Absatz 2 Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem über-nächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Ist der heutige Montag als "Eintreten der Maßnahme" entscheidend? Oder der Tag, an die Maßnahme wirksam wurde (letzten Samstag, da an diesem Tag die drei Tage 165 erreicht wurden) oder morgen (Tag NACH nach dem Eintreten). Das Landratsamt gibt keine Auskünfte und beim Land kann ich ewig auf eine Antwort warten. Weiß jemand ein Antwort oder eine Auslegungshilfe auf einer offiziellen Seite. Danke.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Entscheidend ist doch, dass die 7-Tagesinzidenz 5 Werktage in Folge unter den 165 bleibt. Wann die Maßnahme begonnen hat, spielt keine Rolle. Logischerweise dauert sie aber mindestens 6Kalendertage (5 Werktage + nächster Tag).


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von SybilleN

Und wann haben die Schulen dann wieder geöffnet? Heute geschlossen. Gestern schon deutlich unter 165. Und dies bleibt die nächsten Tage bestimmt auch so.


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Das rätseln wir grade auch. Unsere Schulleitung meinte (unter Vorbehalt) ab dem 1. Tag mit Inzidenz unter 165 zu zählen. Aber steht irgendwo im weiteren Text nicht, dass es am darauffolgenden Montag weiter geht? Dann wäre es bei euch egal, ab wann genau gezählt wird. Berichte bitte mal, wie es ausgegangen ist!


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Im erstem Satz steht „...ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahme...“ Wenn die Schulschließung also heute in Kraft getreten ist, muss die Inzidenz Di, Mi, Do, Fr, Sa unter 165 damit am übernächsten Tag (=Montag) die Schulen wieder geschlossen sind. Liebe Grüße Niki