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Priorisierung Behinderung

Priorisierung Behinderung

-Marla-

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Hallo Zusammen, weiß jemand ob Kontaktpersonen von Menschen mit Behinderung zu einer Priogruppe zählen? Im konkreten Fall geht es um eine enge Kontaktperson (nicht Pflegeperson) eines erblindeten Menschen. Es besteht eine Schwerbehinderung, keine Pflegestufe. Bundesland ist Bayern. Danke!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

Wir mußten beweisen, daß ein Pflegegrad besteht und auch, welche Krankheiten vorliegen (Arztbrief) Wenn der Behinderte nicht zur Prio 1 oder 2 gehört, dann fällt das hier leider flach. Aber die Prios werden ja eh jetzt aufgehoben.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

Wenn der erblindete Priorität2 hat, dann kann er zwei Kontaktpersonen benennen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Er gehört eben nicht zu Prio 1 oder 2.. (ich mach die Gruppen nicht, das mal vorneweg) Außer, der Blinde hat das Alter, das schrieb sie aber nicht. -------------------------- Diese Personen gehören in Bayern zur zweiten Impfgruppe - Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren - Personen mit einem hohen Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe: u.a. mit Demenz, geistigen Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung, Personen mit einer Organtransplantation, mit einer schweren chronischen Lungenerkrankung, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, mit einer chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40), mit Conterganschädigung - bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen der ersten und zweiten Impfstufe sowie von Schwangeren


Felica

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

Schwerbehinderung ohne pflegegrad ist eigentlich kaum möglich. Ausser da wurde sich nicht drum gekümmert. Es mag Einzelfälle geben, aber das dürften wirklich Einzelfälle sein und die dürften entsprechend durchs Raster fallen. Reine Schwerbehinderung alleine langt jedenfalls nicht aus.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

kenne ich einige die sich alleine versorgen und keine Pflege brauchen alleine die ehemaligen Krebspatienten haben doch keine Pflegestufe Erwachsene mit Diabetis etc


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Ellert

wollte ich auch gerade schreiben. Kenne drei Fälle aus meiner Familie persönlich. Blind gibt normalerweise keine Pflegestufe dafür Blindengeld. Chronische Leukämie gab auch erst im akuten Endstadium eine Pflegestufe. Tiefe Querschnittlähmung in rollstuhlgeeigneter Wohnung erhält keine Pflegeleistungen. Alle haben/Hatten aber eine GdB von 80-100%


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich sage nicht das es das nicht gibt. Sondern das es selten ist. Die allermeisten Schwerstbehinderte, ich glaube das ist man erst mit Grad 80 oder so, brauchen sehr wohl Unterstützung. Aber oft wird das nicht abgerufen. Das fängt schon damit an das man für eine erblindete Person Einkäufe erledigt oder diese immer fährt. Oder sie bei haushaltsdingen unterstützt. Pflege bedeutet nicht immer Arsch abputzen und 24 Std Betreuung. Pflege ist in vielen Fällen die Unterstützung in alltäglichen Dingen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Oder sie haben akzeptiert und keinen Widerspruch eingelegt. Oder es runtergespielt. Hatten den Fall auch. Ältere Dame sitzt den ganzen Tag im Stuhl. Ist dort total glücklich. Wird morgens reingesteckt, abends rausgeholt. MD kam und stellte Fragen, sie ist doch alles super, ich sitze hier, beobachte die Nachbarn und freue mich wenn Tochter mich verwöhnt. Tochter schmiss den Haushalt komplett, war am kochen, waschen, besorgte Medikamente, spielte Taxi usw. Zum waschen brachte sie Mutter ins Bad ans fertig vorbereitete Waschbecken oder half ihr in die wanne. Hat also alles gemacht. Dank der Aussage der Mutter gab es dann auch erst keinen pflegegrad. Bis Tochter ins KH musste und sie aus der Not einen pflegedienst beauftragen musste. Der stellte direkt die 3 fest und hat das dann auch in die Wege geleitet. Pflegedienst wie auch MD sagten, kein Einzelfall sondern passiert so tagtäglich. Es würde jedes Jahr viele zustehende Leistungen nicht abgerufen werden aus falsch verstandenwm stolz oder weil man es nicht weiss.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

Beispiel Muko - 100 %SB - arbeitet normal, lebt alleine, für was braucht man da Pflege ? Viele die eine Behinderung haben versorgen sich komplett alleine und arbeiten - bekommen dann mehr Urlaub auf Grund dessen...


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Felica

weder noch. Sie führen mit entsprechenden Hilfsmitteln ihren Haushalt ohne weitere Hilfe


Port

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich kenne jemanden - Krebs - Grad der Schwerbehinderung 90, macht alles alleine.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Felica

Natürlich geht Schwerbehinderung ohne Pflegegrad. Z.B. bei Krebserkrankung. Trini


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Felica

Meine Mutter ist seit Jahrzehnten schwerbehindert und hat keinen Pflegegrad.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

derjenige müsste eine Erkrankung haben nach § 3 oder 4 und bräuchte eine Pflegestufe meine Bekannte hat eine Krankheit nach §2, einen 100% Behidnertenausweis aber keine Pflegestufe und darf keinem mit impfen lassen


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe Priorität 2 aufgrund chronischer PTBS, Angst und Panik Problematik vom Hausarzt bekommen. Kein Pflegegrad. Mein Mann konnte sich problemlos als Kontaktperson impfen lassen. Hier Schleswig Holstein.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

in der Vorschrift steht pflegebedürftig, hier muss man den Bescheid herzeigen


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hier nicht. Siehe Bild. Nur mein Attest für Prio 2 hatte er dabei. Pflegebedürftig ist auch nicht an einen vorhandenen Pflegegrad gekoppelt. Hat mir jemand aus dem Impfzentrum gesagt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

der Süden hatte zB die häuslich Pflegenden in der prio 1 den beruflich Pflegenden gleichgestellt Brandenburg hat erstmal die Erzieher und Lehrer geimpft, die Kranken und dann die Pflegepersonen ( nicht Kontaktpersonen, Pflegepersonen die im Bescheid stehen) ich glaube da hat jedes Landesministerium eigene Ideen verwirklicht NRW muss wohl ganz schlimm und langsam gewesen sein


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Glaub du hast das nicht verstanden! Spielt auch keine Rolle, ob ich das gut oder schlecht finde. Es ist einfach so Hier in Bayern muß man als pflegender Angehöriger einen Bescheid vorlegen, den man vom Amt bekommt. Da steht dann drin, welcher Pflegegrad derjenige hat und wer seine zwei pflegenden Angehörigen sind. Da kann sich dann kein weiterer impfen lassen, nur weil er ab und zu mal für den Behinderten einkaufen geht.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Da steht etwas von pflegebedürftig. Das bin ich als Krebspatientin in Priorität 2 NICHT. Auch S.-H. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

hier auch nicht und ehtlich - mich ärgert die Logik dahinter der krebspatient dem es zT schlechtgeht darf keinen benennen, die Schwangere der 5. Woche sogar zwei


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich denke mal , der Krebspatient, dem es wirklich schlecht geht, bekommt das Papier für seine Kontaktpersonen abgezeichnet. Das macht ja SEIN Arzt. Ich könnte mir gerade nicht vorstellen, warum ich meine Söhne als Kontaktpersonen benennen sollte. Trini


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Mir ging es in den ersten Wochen der Schwangerschaft wesentlich schlechter als unter Chemo...


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Trini

bekommen diese Woche ihre Impfung, wegen meiner Erkrankung, auch ohne dass es mir schlecht geht. Das Wort Pflege ist nicht gefallen. Entscheidung des Kinderarztes, ich wollte sie eigentlich nur auf die Liste setzen...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Wahrscheinlich kannst du ja selbst gerade nicht geimpft werden. Insofern ist das nachvollziehbar, um dich zu schützen. Trini


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Trini

Doch, ich bin geimpft.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Ärzte haben eher Flexibilität...


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe da auch nicht weiter nachgefragt, sondern dankend den Termin bestätigt. Da ich nicht weiß, ob ich den vollen Impfschutz habe, meine Kinder aber wieder zur Schule gehen, finde ich das auch nicht unangemessen.


-Marla-

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

Ich danke euch allen für eure Infos! Es ist hier tatsächlich so, dass die Person Blindengeld erhält und einen GdB hat - aber keine Pflegestufe. Sie wurde nie beantragt da sich die Ehefrau komplett um den Erblindeten kümmert. Dann kann sich in Bayern wohl keine Kontaktperson impfen lassen. Meiner Meinung nach ziemlicher Mist da die Person tatsächlich viel und ständig Unterstützung im Alltag braucht. Evtl. ist das jetzt aber eine gute Gelegenheit die Beantragung einer Pflegestufe grundsätzlich zu überdenken, die Ehefrau kann vielleicht auch nicht immer so wie heute bzw. sollte auch entlastet werden können.


Felica

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

Ich empfehle es euch und drücke die Daumen. Es ist auch für den Ehepartner eine gute Sache. Je nach Umfang gibt es Punkte bei der Rente. Den meistens steckt man dann ja selbst doch wo zurück wenn man fast alles regeln muss.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

den Pflegegrad zu versuchen wenn im Alltag Hilfe gebraucht wird dafür zahlt man ja auch in der Kasse ein und es sagt niemand Danke wenn sie auf das verzichten was Ihnen zusteht


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Ellert

bei Blinden gibt es in Bayern das Blindengeld (651 €), damit man sich Hilfe leisten kann. Zusätzlich Pflegegeld geht nicht, man kann in der Steuererklärung aber den Pflegepauschbetrag geltend machen. Das Blindengeld muss nicht versteuert werden. Von daher sind Blinde den Pflegebedürftigen schon gleichgestellt (zumindest Bayern). Es wird nur pauschal mit dem Blindengeld abgegolten.


Rucolaendivie

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Antwort auf Beitrag von -Marla-

In Bayern kann man gerade in Fällen, wo die Priorisierung nicht greift, einen Antrag auf Einzelfallprüfung stellen und bekommt dann ein Attest von der Impfkommission. Achtung: Ein Attest vom Arzt reicht in diesem Fall nicht. Das steht zum Beispiel hier: https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayerische-impfkommission-nimmt-arbeit-auf-bayerns-gesundheitsminister-holetschek-buerger/ ...oder Google: Corona Impfung Bayern Antrag Impfkommission.