Toadie
Hallo, weiß jemand wie die offiziellen, „aktuellen“ Versetzungsregeln in NRW Gymnasium von Klasse 9 zu EF aussehen? Vielen Dank VG
Dieses Jahr werden alle Schüler in nrw versetzt
Wir leben auch in nrw. Bei uns kommt nur Klasse 5-8 definitiv weiter. Die anderen Jahrgänge können sitzen bleiben. Unsere Schule hat die Regelungen extra auf ihre HP gesetzt.

Genau diese Information stand gestern auch in unserer Mail zur Leistungsbeurteilung und zur Versetzung. Jahrgang 9 muss die Allgemeinen Versetzungsbedingungen erfüllen, um in die Oberstufe zu kommen. Einziger Unterschied zu sonst ist, dass man in mehreren Fächern zur Nachprüfung kann.
Ich meine mich zu erinnern (meiner ist jetzt bereits in der EF) dass es im Grunde so war wie sonst auch immer: mit einer 5 im Hauptfach muss man mind. eine 3 in einem anderen Hauptfach zum Ausgleich haben. Hast du dazu aber noch ne zweite 5, dann muss man zur Nachprüfung.... Ich würde mal googeln, da gibt es von den Schulbehörden auch Übersichten, was die allgemeinen Versetzungsregeln angeht..
Ich weiß nur, dass es für die 9er Gym (nur für die) eine andere Regelung gibt. Wegen Voraussetzungen zur Oberstufe.
Die fallen nicht unter:
Alle werden versetzt
Dies war vorhin Stand der Schule.
Aber unter welcher Bedingung die Heranziehung die Noten ist
Ja, ist bei uns auch so mit den 9ern. Nur 5-8 kommen weiter egal wie die Noten sind.
Gestern noch in einer Mail vom Lehrer gelesen, dass sich keiner Sorgen um die Versetzung machen muss, weil alle weiter kommen. Wir leben auch in NRW.
Die normale Versetzungsregelung in NRW: Versetzungsmöglichkeiten in die Klassen 7 bis 9 und in die Einführungsphase der GOSt bei Minderleistungen (§ 27 APO-SI) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und in die Ein- führungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder 1. in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine min- destens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausge- glichen wird oder 2. in den übrigen Fächern entweder a) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder b) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach man- gelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird. Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 23 bleibt unberührt. Ob nun wegen Corona automatisch versetzt wird scheint wohl doch nicht so klar zu sein? Also meiner ist in der 9. in NRW und laut der Klassenlehrerin werden alle automatisch in die EF versetzt.
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