Elternforum Coronavirus

Notbetreuung ab 20.4.

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Notbetreuung ab 20.4.

Mibu

Hallo, wenn der Einzelhandel bis 800 qm ab Montag wieder öffnen darf, dürfen bzw. müssen die Kinder der Mitarbeiter dann auch in die Notbetreuung der Kitas/Schulen?


bellis123

Antwort auf Beitrag von Mibu

Das hat doch nichts miteinander zu tun. Mein Mann und ich müssen die ganze Zeit auch beide arbeiten, aber nicht systemrelevant. Meinst du uns fragt jemand, wie wir das gebacken bekommen? Mein Mann macht Homeoffice (also tagsüber die Kinder und wirklich arbeiten dann erst wenn ich 16:00 Uhr zuhause bin bis spät nachts) und ich geh auf Arbeit. An den Tagen wo er ins Büro muss, muss ich (unbezahlten) Urlaub nehmen.


cube

Antwort auf Beitrag von Mibu

Das wirst du in den Informationen deines BL´s oder deiner Stadt nachschauen müssen. Eine einheitliche Regelung für gesamt Dtl gibt es da nicht.


SybilleN

Antwort auf Beitrag von Mibu

Da kommt die Regelung noch in den Landesverordnungen. Ich kanns mir für BaWü noch nicht vorstellen. Da sind die Angestellten von Baumärkten z.B. auch nicht berechtigt.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Mibu

Ich denke dass dies überall anders ist hier bei uns muss ein Elternteil systemrelevant arbeiten anderswo ist das ganz anders geregelt dagmar


Zicklein3

Antwort auf Beitrag von Mibu

Bei uns nicht. Hier werden weiterhin nur Kinder von "wichtigen" berufen betreut.