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Kurzarbeit im generellen Beschäftigungsverbot!

Kurzarbeit im generellen Beschäftigungsverbot!

Achtmalsieben

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Hallo, Meine Frage steht ja oben. Ich befinde mich im generellen BV und arbeite gar nicht mehr. Anfang Mai gehe ich in den Mutterschutz. Aufgrund der Corona Lage meldet mein Chef jetzt Kurzarbeit an. Meine Frage nun: Betrifft das nur das individuelle BV oder auch das generelle? Wenn es beides betrifft- steht mir dann nur die 60 bzw.67% zu die vom Arbeitsamt übernommen werden? Und kann der Chef nur für alle Angestellten Kurzarbeit beantragen oder auch einzelne Personen raus lassen? Ich danke euch!


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Achtmalsieben

Es betrifft dich genauso egal welches BV


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Achtmalsieben

Du bekommst im BV das, was du normalerweise verdienen würdest. Meldet dein Chef Kurzarbeit an, würdest du regulär nur dieses Geld bekommen. Also bekommst du ebenfalls reduziertes Geld.


Achtmalsieben

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Das habe ich verstanden. Aber jedoch nicht,wie dies berechnet wird Denn hier scheint die Schwangere klar im Nachteil zu sein. Durch mein BV kann ich nicht arbeiten,also definitiv nicht mehr als die 67% erreichen. Man sagt die Schwangere soll ja nicht besser da stehen als ihre Kollegen,okay verstehe ich. Aber deutlich schlechter ja auch nicht oder? Denn meine Kollegen können ja arbeiten. Zwar weniger Stunden,aber diese haben ja die Möglichkeit die 67% aufzustocken dann durch den Arbeitgeber,das bleibt mir verwehrt. Träger meines Lohnes zurzeit ist ja auch nicht mein Chef ,sondern die Krankenkasse. Warum da jetzt dann auf ein mal das Arbeitsamt ins Spiel gebracht wird verstehe ich nicht


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Überstunden finden beim BV keine Rücksicht. Reguläres Gehalt.


Schwabbel

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Antwort auf Beitrag von Achtmalsieben

Du bekommst dein volles Gehalt weiter die kurzarbeit betrifft dich nicht in diesem Fall