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Kontaktverbot

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Kübi92

Hallo ihr lieben, Kurze Frage, hoffe auf ne kurze Antwort, weil ich da langsam nicht mehr durchblicke. Ich arbeite beim Zahnarzt in Berlin. Da die Kitas zu haben, bringe ich meine Jungs (2 und 4j.) morgens zu meiner Mama zur Betreuung. Ich weiß, nicht schön aber was anderes bleibt mir nicht. Verstoße ich gegen das Kontaktverbot, wenn ich meine Kinder zu meiner Mama zur Betreuung bringe? Bleibt gesund!


YvonneG

Antwort auf Beitrag von Kübi92

Bei uns in Sachsen Anhalt wäre ein Bußgeld von 250 Euro fällig . Aber bei uns haben die Kitas für notbetreuung offen. Also was willst du sonst machen Liebe Grüße Yvonne


Shanalou

Antwort auf Beitrag von Kübi92

Nein! Familienmitglieder der geraden Linie dürfen sich besuchen, egal wie viele. Ob es sinnvoll ist, die Kinder zur Oma zu bringen, ist eine andere Frage, aber das müsst ihr selber wissen und einschätzen.


HeyDu!

Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ist das deiner Auffassung nach überall so oder nur in Berlin? Ich darf meine Eltern nämlich nicht sehen und ja, piept mich an. Wir kommen mit niemanden in Kontakt und sie auch nicht. Also fast kein Risiko...


Shanalou

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Ich weiß nicht, ob es überall gilt! Ich würde sagen, dass es dort gilt, wo es eine Kontaktsperre gibt. In Bundesländern mit eine Ausgangssperre mag es anders sein. Letztendlich kann ich dir nur sagen, dass es in BaWü erlaubt wäre. Hier gilt, dass man sich im öffentlichen Raum mit einer "fremden" Person treffen darf und im privaten mit 5 Personen. Bei Familienmitgliedern der geraden Verwandtschaftsverhältnisse (also Großeltern, Kind, Enkel) wären auch mehr Personen erlaubt. Es kann aber auch sein, dass es in einer Gemeinde, Stadt, usw. andere Regeln gibt, weshalb es günstig wäre, sich nach den örtlichen Gegebenheiten zu erkundigen und hierzu eine Suchmaschine zu verwenden. Was aber wiederum sinnvoll ist, ist eine andere Sache.


HeyDu!

Antwort auf Beitrag von Shanalou

Danke, Suchmaschine bedienen muss ich dazu nicht. Allgemeinverfügung bei uns bzgl. Ausgangsbeschränkung besagt: Kein Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund und nein, Eltern sehen, gilt nur bei minderjährigen Kindern mit getrennten Eltern ... ansonsten gilt eben, nur Mitglieder des Haushaltes. Ich bin über deine sehr pauschale Antwort gestolpert und dachte das Neuste vielleicht verpasst zu haben. BG


nicole812

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Mag sein das es in anderen Bundesländern erlaubt ist. Hier ist es verboten und auch teuer, wenn du erwischt wirst.


Sume76

Antwort auf Beitrag von Kübi92

Du gehörst doch als Zahnarzthelferin zu einer systemrelevanten Berufsgruppe und hast Anrecht auf Notbetreuung, oder? Ich glaube, in Berlin ist es erlaubt, die Großeltern zu besuchen, hab ich neulich hier gelernt. Ob ich die Oma zur Betreuung einspannen würde, würde ich tatsächlich davon abhängig machen, ob sie zur Risikogruppe gehört und wieviel soziale Kontakte sie sonst noch so pflegt. LG Sanne


Gold-Locke

Antwort auf Beitrag von Kübi92

Du bist doch als medizinische Fachkraft "systemrelevant" und kannst deine Kinder in die Notbetreuung schicken, oder nicht ? Hier in NRW ist das so. Das fände ich besser, als sie zu deiner Mutter zu bringen, wie das rechtlich in deinem Bundesland aussieht, weiß ich aber nicht. Liebe Grüße, Gold-Locke