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Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in Arztpraxis?

Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit in Arztpraxis?

Alessandra8

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Hallo, ich bin 35 und erwarte mein 1. Kind. Zur Zeit bin ich in der 28. SSW und arbeite in einer internistischen Arztpraxis mit hausärztlicher Versorgung als Arzthelferin. Ich arbeite Vollzeit und mir fällt es zunehmend schwerer die Patienten zu versorgen z. Bsp. muss ich oft Verbände wechseln und gerade das Bücken fällt mir nicht mehr leicht da ich Rückenschmerzen habe. Wir haben zwar noch die nötigen Schutzmaterialien aber ich habe echt Angst mich anzustecken da ich gerade bei den Blutentnahmen nah an den Patienten muss. Zwei meiner Kolleginnen haben eine Erkältung und sind krank und meine andere Kollegin ist nur an den 3 langen Tagen von 14-19 Uhr da. Ich habe meine Situation mit meiner Chefin besprochen und ob sie mir nicht ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann da wir doch ziemlich gefährdet sind und sie meinte das geht jetzt auf Grund des Personalmangels nicht und mein Frauenarzt meinte das es keinen Grund dafür gibt. Würdet ihr euch krank schreiben lassen? Liebe Grüße


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Alessandra8

Ich würde den Betriebsarzt um eine erneute Risikobewertung bitten.


Jomol

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Antwort auf Beitrag von Alessandra8

Das ist sicher keine schöne Situation für Dich, aber auch kein zwingender Grund für ein Beschäftigungsverbot. Influenza (die Saison ist gerade am Abklingen) war wahrscheinlich gefährlicher für Dich als Schwangere als Covid19. Du sagst, daß Ihr noch Schutzausrüstung habt. Das ist doch gut. Die solltest Du (mit Bedacht und sparsam!) nutzen. Für die Verbandswechsel kannst Du einen Hocker benutzen oder die Liege mit dem Patienten hochstellen. Zur Blutabnahme kannst Du Dich auch hinsetzen. Das erhöht sogar den Abstand. Wenn Deine erkälteten Kolleginnen wiederkommen, was sich ja wahrscheinlich nur um ein paar Tage handelt, geht es wieder besser. Alles Gute und eine schöne weitere Kugelzeit. Grüße, Jomol


DortmundLady124

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Als Schwangere darf man doch keine Verbandswechsel oder Blutentnahmen machen?!


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Jomol

Nope, darf man nicht. Ich wäre eine neue Gefährdungsbeurteilung veranlassen.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Hallo, Verbände wechseln, Blutentnahme darfst du nicht mehr machen !! Würde ich aber ganz schnell über den Betriebsarzt abklären. Sag ihm auch, dass du Angst hast dich anzustecken - das ist auch ein Grund, also Angst vor manchen Tätigkeiten, dich da raus zu nehmen ! Alles Gute dir, Lg, Lore


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Alessandra8

Ich bin Krankenschwester in der häuslichen Pflege,ich durfte Verbände bei Patienten ohne Infektion mit resistenten Keimen durchführen, allerdings liegt es in der Schwangerschaft definitiv auch an Dir zu sagen dass es einfach nicht geht(bei uns ist die Situation ja noch Mal anders ,bei manchen Verbänden kriechen wir 45 Minuten auf den Knien Rum weil es die häusliche Situation nicht anders zulässt),in der Praxis würde ich alle auf eine Liege packen und eben einen entsprechend eingestellten Hocker nutzen,ich hatte halt bei den langdauernden Verbänden incl Kompression irgendwann auch gar keinen Platz mehr für den Bauch wenn ich das Kniend erledigt habe,zu diesen Patienten bin ich dann nicht mehr geschickt worden. Alles was mit Nadeln zu tun hat ist definitiv Tabu,also auch Blutabnehmen Ich würde da definitiv nochmal zum Betriebsarzt und wenn der nichts macht schlimmstenfalls an die übergeordnete Behörde,z.b.Amt für Arbeitsschutz gehen Deine Frauenärztin kann dir nur deshalb kein BV ausstellen da sie es einfach nicht darf,sie kann das nur wenn du eine Erkrankung hast die mit der Schwangerschaft zusammenhängt und du deshalb nicht mehr arbeiten kannst(Rücken zählt da aber nicht, Wehen,Öffnung des Muttermundes, Plazentaablösung wären Diagnosen wo sie es kann),liegt der Grund aber an der Arbeitsstelle an sich dann ist der Arbeitgeber zuständigen.


Jomol

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@maroulein: Na ja, es ging ihr aber nicht so darum nicht mehr Blutabzunehmen, sondern um das Bücken und die Patientennähe. Blutabnehmen muß man nicht, ich glaube aber, daß das jetzt im Normalfall nicht die schlimmste Tätigkeit ist, die man so machen kann. Und sie hat es in den letzten Monaten ja auch trotz Schwangerschaft gemacht. Das wirkt für mich etwas vorgeschoben. @AP. Denk nochmal drüber nach. Wenn die Praxis pleitegeht, hast Du nach der Elternzeit ein Problem, evt. eher. Wenn es hier um ein paar Tage geht, kannst Du es vielleicht auch einfach "durchhalten", auch ruhig nochmal auf dem kurzen Dienstweg mit Deiner Chefin sprechen. Du wirst mit Kind sicher auch mal auf ihre Hilfe angewiesen sein. Klar kann man das so drehen, daß Du sofort ins BV mußt, aber vielleicht gibt es auch eine vernünftige Zwischenlösung. Zuständiges Amt ist meines Wissens das Gewerbeaufsichtsamt. Grüße, Jomol