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In Hotspots: Nur 5 Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum

In Hotspots: Nur 5 Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum

Novemberlotte

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Hallo, entsprechend dieser obigen Regelung darf ich also nicht mehr mit meinem Mann, meinen Kindern und meinen Eltern spazieren gehen, da wir dann 6 Personen aus 2 Haushalten sind. Ich darf aber sehr wohl mit 4 Bekannten aus 5 verschiedenen Haushalten vor der Kneipe stehen und trinken. Ist das so richtig? Wenn ja, ist diese Regelung an Absurdität nicht zu toppen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ich denke dass damit fünf verschiedene Haushalte gemeint sind. Aber auch das ist absurd


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ich dachte mit beliebig vielen Personen aus 2 Haushalten oder mit bis zu 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten. LG Inge


Novemberlotte

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Hast du dazu evtl eine Quelle?


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von IngeA

So ist es in bayern!


IngeA

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Für Bayern hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ musst etwas runterscrollen. Es sind aber im Freien sogar 10 Personen erlaubt.


Novemberlotte

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Ach so, in NRW.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

“Unverändert dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen“ Gilt allgemein für NRW. In Risikogebieten entsprechend verschärft.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Aber vielleicht gilt es für Verwandte in gerader Linie weiter?


Philo

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Hier war es so entweder Personen aus 2 Haushalten (und wenn jeder Haushalt 12 Personen hat, dann eben 24 Personen) ODER 5 Personen aus verschiedenen Haushalten - wenn ich das richtig in Erinnerung habe...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ihr merkt schon wie schräg das ist,über was hier diskutiert wird ???


Novemberlotte

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Oh ja, das ist nicht nur schräg, das ist eine Lachnummer. Leider auf Bürgerkosten. Versteht mich nicht falsch, viele Maßnahmen sind sehr sinnvoll. Aber diese hier ist es nicht. Darf ich denn nun in NRW im Risikogebiet mit der sechsköpfigen Familie aus 2 Haushalten spazieren gehen, oder nicht? Ich weiß es wirklich nicht.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Ja darfst du. Die Massnahme galt vor Monaten schon mal. Da wurde es mehrmals erklärt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Felica

Blöd nur , wenn man das damals schon nicht so richtig verstanden hat.....hat man da jetzt eine besonders Stellung der Schonung? Der unklare Sinn des Ganzen ist eben immer noch der selbe.


Mitglied inaktiv

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Was ein Zufall


Mitglied inaktiv

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war sie mal weg???


Mitglied inaktiv

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ah ok , dann hat sie sich selber den vorwurf gemacht, immer hier zu sein...und ich dödel dachte sie meinte mich...da wird dann ein schuh draus :)


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

Viel bescheuerter finde ich, dass diese Regelung erst ab 1.11. gilt. In 3 Wochen können die Zahlen doch noch weiter explodieren... Und ich wette, dass wir ab 25.10. in NRW wieder home-schooling haben werden. Denen fällt doch wieder nichts anderes ein, als die Kinder zu reglementieren....


Petra28

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Hast du mal einen Link? Ich finde die neue Verordnung irgendwie nicht...


Muts

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

ich gehe davon aus, dass für Familien andere Regeln gelten, es geht eher um 5 Personen aus je einem Haushalt. LG Muts


Caot

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Antwort auf Beitrag von Novemberlotte

...fragt man sich doch glatt, wie g'scheid die diversen Bestimmungen alle noch sind. Da kommt ja selbst der gegen alle Unbilden resistenteste Mensch so langsam ins grübeln und zweifeln.