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In den eigenen, hauseigenen garten bei ausgangssperre?

In den eigenen, hauseigenen garten bei ausgangssperre?

Lovie

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Ist das dann erlaubt? Dort halten sich ausschließlich meine Kinder, mein Mann und ich auf. Ist abgeschlossen, kommt sonst nur rein, wer mutwillig den zaun überklettert...


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Mein Schwager, lebt in DK, geht mit seinen Kinder noch nicht einmal in den eigenen Garten raus. Ist aber ansonsten erlaubt...LG


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Lovie

So weit ich weiß, ist das erlaubt. Falls nicht,wäre dann aber auch die Grenze der Akzeptanz für mich erreicht. Ich werde definitiv bei schönem Wetter auf meine Terrasse sitzen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lovie

huhu ja, ich denke dass das schon gehen würde nur halt nicht an den Zaun stehen und mit dem Nachbarn reden dagmar


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, ja, das werde ich definitiv machen ! Sollte sich jemand beschweren wollen, muss der dazu auf unser Grundstück - und damit würde dieser jemand dann mehr gegen das Gesetz verstoßen, als wir in unserem Garten. Meine Meinung. Mit den Nachbarn am Zaun reden wir eh nie, das ist hier generell nicht so gewünscht, bzw. gibt es nur ein Nachbarhaus sonst nur Wiesen ;-) Lg, Lore


Junijunge

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Das variiert sowieso je nach Land. In Österreich und Belgien ist sogar spazieren gehen mit Haushaltsangehörigen erlaubt, da frische Luft ausdrücklich empfohlen ist. Da wird dann Grüppchenbildung kontrolliert und unterbunden.


Ankaba

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Wenn es so läuft, wie in den Nachbarländern, sind sogar kurze wohnortnahe Spaziergänge in der Kleinfamilie und zum Beispiel Joggen gehen erlaubt.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Das erschließt sich mir gerade nicht.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Eine Ausgangssperre betrifft eigentlich nur den öffentlichen Raum. Also Straßen und Plätze. Dein Garten ist davon nicht betroffen, sofern Du dafür nicht den öffentlichen Raum betreten musst.


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Der Garten muss direkt am Grundstück sein, sprich Terrasse oder Tür auf und dann in den Garten. Wenn du eine Straße der Öffentlichkeit betreten musst greift die Ausgangssperre. Sprich eigenes Haus mit eigenem Grundstück dein Recht, alles andere liegt nicht in deiner Hand.