Mommy2be8.17
Kind1 (18J.) ist ungeimpft u. wurde gestern morgens in der Berufschule 2x positiv getestet u. danach direkt noch per PCR Test, auch positiv. Hat seit heute auch Fieber (39,3°C). Kind2 u. ich sind vollständig geimpft, Kind3 (4J.) geht in den Kindi. Jetzt habe ich gestern gleich K3 vom Kindi zuhause gelassen (hatte eh meinen freien Tag). Bis heute Nachmittag hat sich das Gesundheitsamt noch nicht bei uns gemeldet! Haben selber versucht dort anzurufen, aber kein Durchkommen möglich... Heute hätte ich wieder arbeiten gehen müssen, konnte ja aber K3 nicht in den Kindi bringen (hätte ich moralisch auch nicht verantworten können). K2 war heute morgen in der Apotheke schnelltesten u. ist dann in die Schule, da ja geimpft. Jetzt sitzt mir meine Chefin im Nacken u. macht Stress, wie lange K3 in Quarantäne ist, warum ich zur Betreuung zu Hause bleibe, das könne doch K1 (erkrankt!) übernehmen bzw. warum K3 nicht im Kindi ist u. ich auf Arbeit, da ja noch nicht offiziell in Quarantäne usw. Was hättet Ihr an meiner Stelle gemacht? K3 tatsächlich den Kindi gebracht? Krankes K1 zur Betreuung abgestellt? Euch selber krankschreiben lassen? PS: Falls wichtig, sind aus BaWü
einspannen. Hast du noch Kindkranktage oder evtl.dein Mann?
huhu ich hätte vermutlich Kiopfschmerzen bekommen und wäre daheim geblieben oder zum Arzt, keine Ahnung aber sicher nicht das kranke Kind eingespannt oder das ggf angesteckte in den Kindergarten gebracht. ich bin sicher keienr der sich krankstellt aber da auch Geimpfte im dümmsten Fall es bekommen könne und übertragen, möchte denn dein Chef dass Du das einschleppst ? Die Gesundheitsämter sind extrem überlastet ob sich da überhaupt eienr meldet ? Ruf beim Hausarzt an und frage ob der eine Idee hat
Das Kindergartenkind ist automatisch in Quarantäne, da nicht geimpft und Kontaktperson 1. (ich gehe mal davon aus, dass die 18jährige noch bei euch wohnt). Diese Quarantäne tritt in BW automatisch in Kraft sobald jmd. Ungeimpftes als K1 gilt, auch ohne Benachrichtigung des Gesundheitsamtes. Du hast direkt Anspruch auf die Kindkranktage zur Betreuung der Quarantäne. Du solltest auch auf jeden Fall die Schule von K2 informieren. Es kann sein, dass da die Testfrequenz erhöht bzw. neu eingeführt wird. Ich würde es auch zum Schutz der Mitschüler erst mal wieder Maske tragen lassen. Du kannst beim Gesundheitsamt nachfragen, ob K3 sich nach einer bestimmten Zeit freitesten kann. Alles Gute für euch.
Manche Gesundheitsämter reagieren besser auf E-Mails. Die Adresse kannst du im PLZ Tool vom RKI finden.
Na daheim bleiben und Kindergarten Kind betreuen. Kind Kranktage gibt es ja dafür. Da ich im Home-Office würde ich einige Tage trotzdem arbeiten, aber sicher nicht komplett 2 Wochen. Ich würde immer wieder versuchen im Gesundheitsamt durchzukommen und sagen, dass du den Quarantäne Bescheid benötigst für die Arbeit. Mugi
Theoretisch darf Dein positives Kind gar nicht das (noch) negative betreuen, wenn es nach dem Gesundheitsamt geht zumindest . Also braucht Dein Kindergartenkind eine andere Betreeung. Theoretisch ist das ja aber nur noch morgen relevant, dann sind erst mal Ferien, oder? Oder hat der Kindergarten auf..... aber dann wäre zumindest K2 daheim? Hast Du eine Lösung für morgen? Je nachdem Dienst tauschen, Gleitzeit abbauen ... wobei es wichtig wäre, dass es für Fälle wie Deinen auch eine Regelung gibt. Das GA meldet sich bestimmt noch. Blöde Situation, hoffe K1 steckts gut weg und steckt K3 nicht an.
Ich bin auch gerade zu Hause, da Kinder in Quarantäne. Bei Kindern unter 12 darf man zu Hause bleiben. Es wird so behandelt, als wäre man selbst in Quarantäne. Alle Kinder, die nicht geimpft sind, kommen automatisch für 10 Tage in Quarantäne
Bist du geimpft, dann ja, dann stehst du nicht unter Quarantäne, eine andere volljährige Person ist daheim, somit kannst du kein kinderkrank machen. Ausser der grossen geht es nachweislich so schlecht das sie das nicht machen kann. Chefin hat also, auf dem Papier, rechtlich gesehen Recht Bis das GA sich meldet, wenn überhaupt, kann es dauern. Es muss sich auch nicht mehr melden, den die Gesetzeslage ist klar. Deine älteste Tochter ist nun 14 Tage ab Symtome bzw Test in Quarantäne. Die ungeimpften Familienmitglieder ebenso.
um das gesunde Kind nicht anzustecken wie soll es das denn betreuen ?
Das sehe ich anders: K1 ist ungeimpft, infiziert und sogar symptomatisch. K1 muss sich isolieren und kann daher nicht dazu abgestellt werden, eine andere ungeimpfte - derzeit noch nicht infizierte - Person zu betreuen - mal so aus Quarantänesicht. Zudem ist K1 erkrankt und bestimmt nicht fähig, sich um ein KiTa-Kind zu kümmern. Es wird eine andere Betreuungsperson benötigt. Das sind dann auch keine Kind-Krank-Tage, sondern die Betreuungsperson-muss-auf-U12-Kind-aufpassen-Tage aus dem IfSG, weil K3 in Quarantäne muss und daher der Besuch einer Betreuungseinrichtung untersagt sein sollte.
Hat euer Bundesland eine corona Hotline? Die sind meist besser erreichbar als das örtliche Gesundheitsamt. K1 als Betreuung - geht nicht, da 1. Isolation erwünscht (K3 ist ja nicht positiv) und 2. zu krank. In die Kita - geht auch nicht, da K3 Kontaktperson von K1.
Einfach eine Mail ans GA mit einem Ultimatum senden. Da drin klar kommunizieren, dass man Kind 3 in den Kindergarten schicken wird sofern bis um XX Uhr keine anderslautende Mitteilung des GA kommt. Wer ganz böse ist dann auch noch diese Mail CC an den Landrat/OB sowie die Lokalredaktion des örtlichen Käseblatts. Das beschleunigt ungemein!
Was soll das bringen? In der Quarantäne-Verordnung BaWü steht ganz klipp und klar drin, dass Quarantäne für ungeimpfte K1 einzuhalten ist, ganz unabhängig davon, ob und wann das GA sich dazu meldet. Wenn sie das Kind schickt, wird das teuer. Abgesehen davon, dass der Kindergarten / die anderen Eltern dort sicher not amused sind. Freunde macht sie sich mit der Aktion keine.
Es geht nur darum eine schnelle Reaktion des GA zu erhalten.
Das stimmt nicht ganz. In Quarantäne sind K1 und K3 erst, wenn das vom Gesundheitsamt angeordnet ist. Natürlich "soll" man sich sofort isolieren usw, aber ohne mindestens mündliche Anordnung des GA ist es allein die soziale Verpflichtung, die freiwillige Isolierung, keine verpflichtende Quarantäne. Ein Verstoß kostet daher noch nichts. Selbstverständlich sollte man sich aber schon entsprechend verhalten. Man weiß ja schließlich schon, dass die Q kommt. Wer will schon, dass man Schuld an der Ansteckung weiterer Personen ist und die dann vielleicht sehr schwer erkranken. Ich habe meine Tochter (nur Kontaktperson, daher Quarantäne) damals sogar alle 2 Tage getestet. Vom GA aus bestand da kein Interesse. Aber ich durfte mich als Geimpfte ja weiter frei bewegen. Und da fand ich es wichtig, eine Infektion meiner Tochter zu bemerken, damit ich selbst nicht plötzlich als infizierte Geimpfte draußen rumlaufe.
"Die Quarantäne beginnt seit 1. Dezember 2020 direkt mit Erhalt eines positiven Testergebnisses und nicht erst mit dem Erhalt eines besonderen Quarantänebescheids. Wer im gleichen Haushalt mit infizierten Personen lebt, muss ebenfalls direkt und ohne besondere Anordnung in Quarantäne" Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona_quarantaene Aber das hab ich auch anderweitig zigfach gelesen. Gilt zumindest für Bundeländer, wo die Quarantäne-Pflicht explizit in der Verordnung steht. Z.B. in Baden Württemberg
Das stimmt zwar, bringt aber den Arbeitgebern nix, da es an der Belegbarkeit fehlt. Somit ist es sogar noch viel spannender das GA zu einer formalen Aussage zu bewegen. Selbst wenn diese nur heißt: "Gemäß §XY der Verordnung haben sie sich in Quarantäne zu begeben."
Muss das ungeimpfte Kontaktkind PCR-getestet werden? Bei uns wird die Q-Anordnung für Kontakte mit Testzwang immer erst dann verschickt, wenn das Ergebnis des Tests vorliegt, da davon die Quarantänedauer abhängt. In der Praxis kam die Anordnung (wenn überhaupt) immer erst gegen Ende der Quarantäne an. In Quarantäne war man aber schon per Allgemeinverfügung schon ab Kenntnis des Kontakts.
Vermutlich ist die Quarantäne bereits beendet. Ist ein Haushaltsmitglied positiv, so müssen alle in Quarantäne gehen. Auch die negativ getesteten. Wer komplett geimpft ist, braucht aber keine Quarantäne zu machen, wenn keine Symptome vorhanden sind. Wer ungeimpft und negativ ist, der muss ab der ersten Kontrollimpfung des positiven (PCR Test) oder wenn der positive am 14. Tag bereits 3 Tage symptomlos ist, danach weitere 14 Tage in Quarantäne bleiben, weil wegen der Inkubationszeit von 10-14 Tage eine Infektion möglich wäre. In dem hier vorliegenden Fall. Kann die Mutter in Quarantäne gehen weil vollständig geimpft und erhält die Lohnfortzahlung. Gleichzeitig könnte sie aber auch rausgehen, weil ja geimpft. Das Kindergartenkind muss auch wenn negativ Zuhause bleiben, weil hier die Quarantäne zählt. Die Geschwister müssen nicht aufeinander aufpassen.
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