bea+Michelle
Weiß jemand zufällig, ob man als enge Person bei einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1, berechtigt für eine Impfung ist? Ich steig da nicht durch.(und bevor ich ich in die die Warteschlange bei der Hotline hänge, frage ich doch lieber erst hier)
In Hessen schon.
Danke. Hab vergessen, wir sind in Niedersachsen.
Kommt hier nicht unbedingt auf den Pflegegrad an , sondern ob man zu der Prio 1,2,3 gehört.
Mein Sohn hat Pflegegrad 2 , gehört trotzdem keiner Prio an , die jetzt schon dran wäre. ![]()
Ich danke euch Es geht um meine Mutter, sie ist 82.
Hallo, ich bin gestern geimpft worden. Tochter Pflegegrad 4 und geistig behindert, daher impfberechtigt. Zwei enge Kontaktpersonen konnten angegeben werden. Terminvergabe bzw auf die Warteliste über die telefonische Hotline. Dort die Auskunft, sie nehmen nur Terminwünsche entgegen, zur Berechtigung können sie nichts sagen. Ich hatte vom Arzt der Tochter eine Bescheinigung dabei, dass ich deren Kontaktperson bin. Das hat im Impfzentrum niemanden interessiert. Sie haben nur geguckt, ob die anderen Papiere vollständig sind und dann ging es los. Heute übrigens Kopfschmerzen, Übelkeit, Halsschmerzen und müde....aber wohl alles besser als Corona. Alles Gute !
Vergessen, Tochter ist Prio 2 und sind auf Niedersachsen.
"Ich hatte vom Arzt der Tochter eine Bescheinigung dabei, dass ich deren Kontaktperson bin. Das hat im Impfzentrum niemanden interessiert. " Das erzählte mein Schwiegersohn gestern auch, er hatte eine Bescheinigung meiner schwangeren Tochter. Das hat sich auch keiner angeguckt.
In Hessen machen die Ärzte Stichproben. Aber wehe dem, das können Strafen in Höhe von 20.000 werden. Man muss nachweisen, dass man jemanden pflegt oder mit ihm zusammenwohnt der in Prio 2 ist. Arztbrief, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufe, der Pflegende muss das schriftlich bestätigen.
Ich bin nicht blöd. Natürlich würde es dann einen Nachweis geben. ![]()
Kommt auf dein Bundesland an. Und auf den Hausarzt. Manche impfen, manche nicht. Ich setze jetzt mal voraus die Person wohnt im gleichen Haushalt wie die Person welche gepflegt wird. Sollte das nicht der Fall sein, sieht die Sache anders aus.
Bei uns kommt es auf die Prio der zu pflegenden Person an. Freunde wurden jetzt sogar geimpft, obwohl die Pflegeperson (Ü70 und frisch an Krebs erkrankt, kann nicht geimpft werden ) noch gar keinen Pflegegrad bewilligt bekommen hat.
In Ba-Wü: ja, damit ist man dann impfberechtigt, klappt auch problemlos, Lies es in der Impfverordnung deines Landes durch!
Sohn geistig schwerbehindert, Pflegegrad 3. Bis vor kurzem war ich anscheinend noch Prio 3, jetzt sieht es nach Prio 2 aus. BaWü
Und da steig ich nicht durch.
So, in Niedersachsen gilt das auch , lt. hotline
dann kann diese 2 Kontakte wählen die sich mit impfen lassen
Kommt drauf an, wo du wohnst. Ich bin in NRW Kreis steinfurt und kann machen was ich will. Mein Mann hat einen gehirntumor, der nicht entfernbar ist und ich kann machen was ich will und bekomme im Moment keine Impfung
DAs tut mir echt leid. Ich wünsche Euch alles Gute Aber andere wo, die Eltern ewig weit wegwohnen, werden als Kontaktperson geimpft. Da pack ich mir echt an den kopf.
Das ist mir unverständlich, total. Mein Freund wurde in Bayern ohne Nachfragen geimpft obwohl der Vater im Ausland wohnte ca 550 km entfernt.
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