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Einreisebestimmungen Kinder Risikogebiet

Einreisebestimmungen Kinder Risikogebiet

März2016

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Hallo, ist hier zufällig jemand vom Fach? Ich blicke nicht durch, da verschiedene Quellen verschiedene Infos liefern: Wie ist es mit Kindern unter 6 Jahren, wenn man aus einem Risikogebiet (kein Hochinzidenz) zurück nach Deutschland kommt? Müssen sie getestet werden? Müssen sie in Quarantäne? Eltern sind beide geimpft. Wenn jemand eine wirklich zuverlässige Information für mich dazu hat: vielen Dank!!!


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von März2016

https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#9 Bei der Einreise nach D aus einem Hochinzidenzgebiet müssen alle Personen ab 6 Jahren einen negativen Test vorlegen (oder Nachweis über vollständige Covid-19-Impfung oder Nachweis über die Genesung nach einer Infektion). Die Quarantäne Regelungen gelten für alle Personen, auch für Kinder unter 6 Jahren (Für genesene und geimpfte Personen mit Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet endet jedoch die Quarantäne ebenfalls unmittelbar, wenn diese den Genesenennachweis oder den Impfnachweis übermitteln).


März2016

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Ja, das sind die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das habe ich auch gelesen. Bei Risikogebieten ist es aber anders - zumindest laut Frankfurter Allgemeinen und anderen Quellen. Da gelten unter 6 jährige wohl als „negativ getestet“ und somit entfällt wohl die Quarantäne. Gibt aber auch wieder andere Quellen, die sagen, dass auch beim einfachen Risikogebiet die Quarantäne für Kinder unter 6 Jahren gilt. Deshalb frag ich ja, ob jemand aus dem Bereich kommt und es wirklich genau weiß. Googeln und nachlesen kann ich auch - schlauer bin ich deshalb derzeit leider nicht


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von März2016

Auf der Seite des AA stehen doch alle notwendigen Infos! Sowohl für Risikogebiete als auch Hochrisikogebiete.


reblaus

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Aber die sind auch nicht aktuell- für Spanien stand heute Nachmittag noch kein Hinweis drin, dass sich ab Di einiges ändert.


März2016

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Antwort auf Beitrag von Grauzone

Nein, leider ist es eben nicht klar formuliert dort. Sonst würde ich hier nicht fragen. Viele, auch Juristen, beziehen sich beim einfachen Risikogebiet bei unter 6 jährigen auf die "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV“ und dort gelten die unter sechsjährigen als gleichgestellt mit negativ getesteten. Nochmal: Und wegen diesen Unklarheiten frage ich hier, ob jemand eine wirklich sichere Aussage dazu fällen kann, weil aus dem Bereich kommend oder vielleicht sogar bereits die Erfahrung gemacht hat


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von März2016

Nach §2 Nr. 6a SchAusnahmV : ist für diese Verordnung eine getestete Person eine asymptomatische Person, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Aber in den nachfolgenden Regelungen, die die Ausnahmen festlegen wird kein Bezug genommen zur Coronavirus-Einreiseverordnung. §7 der SchAusnahmV lautet: Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Ausnahme von Geboten oder Verboten für Personen, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind, vorgesehen ist oder erlassen wird, gilt diese Ausnahme auch für geimpfte Personen und genesene Personen. Und §7 bezieht sich ausdrücklich auf landesrechtliche Regelungen. Die Coronavirus-Einreiseverordnung ist eine bundesrechtliche Regelung. Damit greift §7 dafür nicht. Die SchAusnahmV gilt nicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet.


März2016

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Genau so eine Antwort hilft mir sehr weiter!! Kommst du aus dem Bereich? Vielen Dank, wenn auch nicht das, was ich gehofft habe


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von März2016

Ich finde auf der ADAC Seite ist es gut erklärt https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/#einreise-aus-hochinzidenz-gebieten


März2016

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Vielen Dank! Das hatte ich auch schon gelesen. Dann aber etliche Seiten (zb Frankfurter und Stuttgarter Zeitung), die schreiben dass Kinder beim einfachen Risikogebiet eben trotzdem nicht in Quarantäne müssten, deshalb war ich verwirrt


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von März2016

Hast du einen Link zum Artikel in der FAZ und Stuttgarter Zeitung?


März2016

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

https://www.google.de/amp/s/www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.muessen-kinder-in-quarantaene-urlaub-mhsd.73572f25-5da0-400a-93cd-0513f1ceb4e2._amp.html Hier zum Beispiel


Ellert

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Antwort auf Beitrag von März2016

Bei Unsicherheit beim Gesundheitsamt anfragen die kennen immer deren Bestimmungen


März2016

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe mir die Nummer für Montag jetzt herausgesucht. Habe aber nur geringe Hoffnungen. Also muss ich nach einem Urlaub im Ferienhaus ohne Kontakte mit ungeschütztem Säugling und Kleinkind zur Teststation, wo sich die Reiserückkehrer tummeln


Ellert

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Antwort auf Beitrag von März2016

Wir hatten ehe wir nach Frankreich fuhren auch viele Fragen und uns hat das gesundheitsamt alles rausgesucht und erklärt Aktuell sind die nicht so extrem überlastet und es geht auch schneller Unser Glück war dann dass einige Tage vorher Frankreich dann kein Risikogebiet mehr war und sich die vielen Fragen erledigt hatten


Ruto

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Antwort auf Beitrag von März2016

Würde mich auch interessieren. Hier die selbe Konstellation. Zu Urlaubsbeginn war es noch normal, währenddessen wurde es Risikogebiet. Finde keine eindeutige Quelle zum Thema wie es mit unser Tochter, 12 Monate, aussieht. Werden uns auch beim Gesundheitsamt erkundigen.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Ruto

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/rueckreise-aus-dem-urlaub-quarantaene-und-coronatest-bei-risikogebieten-50328 Rein von der Logik her gibt die Regelung natürlich Sinn. Aber ich finde es schwach, dass es nicht einfach klar schwarz auf weiß irgendwo steht.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Es steht doch im Gesetz. Es wurde bei der Quarantäne Regelung keine Einschränkung beim Alter vorgenommen.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Habe heut beim zuständigen Gesundheitsamt nachgefragt. Es besteht für meine Tochter keine Quarantänepflicht, weil unter 6. So viel zur Eindeutigkeit der Regelung.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von März2016

Die CoronaEinreiseV differenziert klar zwar den Einreisebedingungen und der Absonderungspflicht (sog. Quarantäne). Bei den Einreisebedingungen wird die Vollendung des 6. Lebensjahres ausdrücklich genannt. Diese Regelung fehlt bei der Absonderungspflicht nach §4 der Verordnung. Die SchAusnahmV ist auf die CoronaEinreiseV nicht anwendbar. https://www.reisevor9.de/inside/keine-quarantaene-ausnahme-fuer-kinder-nach-urlaubsrueckkehr In dem Interview wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert: "Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber Reise vor9 auf Anfrage klarstellt, sind Kinder unter sechs Jahren zwar bei der Rückkehr von einer Reise von der Testpflicht ausgenommen. "Für die Absonderungspflicht sind Ausnahmen für Kinder unter sechs Jahren nicht vorgesehen, auch Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums. Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es ohnehin keine Ausnahmen. "Sollte ein Testnachweis oder Genesenennachweis vorliegen, gelten die Befreiungs- beziehungsweise Verkürzungsmöglichkeiten der Einreiseverordnung natürlich auch für Kinder", so das Ministerium weiter."