Elternforum Coronavirus

Bindungszeitraum bei mehreren Kindern

Bindungszeitraum bei mehreren Kindern

Minimäuschen

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Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Bindungszeitraum, wenn nach der Geburt erst ein Jahr Elternzeit für das Neugeborene genommen werden soll und direkt im Anschluss ein weiteres Jahr für ein älteres Geschwisterkind (4 Jahre)? Muss ich die beiden Zeiträume im gleichen Antrag angeben (weil ich mich für zwei Jahre festlegen muss) oder reicht es, die Elternzeit für das ältere Kind mit einer Frist von 13 Monaten zu beantragen?