renate48
In unserem Landkreis ist jetzt auch Ausgangssperre ab Karfreitag 0 Uhr müssen Bürger
von 21 bis 5 Uhr Zuhause bleiben.
Durchfahrt soll erlaubt sein; gilt das dann auch für meinen Sohn, der dann mit dem Auto nach Hause fährt???
Hängt vom Wortlaut der Ausgangssperre ab. Poste bitte den Wortlaut aus der Verordnung. Danke
https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/landkreis/downloads/gesundheit/corona/allgemeinverfuegungen/Allgemeinverfuegung-zur-Verhinderung-der-weiteren-Ausbreitung-des-Corona-Virus-20210402.pdf
"Täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages ist das Verlassen einer im Landkreis Limburg-Weilburg gelegenen Wohnung grundsätzlich untersagt." Diese Regelung ist mEn eindeutig. Dein Sohn darf euer Haus nicht verlassen. Er darf nur ein Haus in einem anderen Landkreis (ohne Ausgangssperre) in diesem Zeitraum verlassen und durch euren Landkreis durch fahren, um nach Hause zu kommen.
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