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Astrazeneca Zweitimpfung

Astrazeneca Zweitimpfung

AriesChica

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Hallo, meine Mutter (54) wurde gestern nachmittag das zweite mal mit Astrazeneca geimpft. Jetzt hat sie am Unterarm so ein roten Fleck der weh tut, kann sich aber nicht daran erinnern sich gestoßen zu haben. Kann das davon sein? (Sie hat sich ausserdem ein zweites mal damit impfen lassen weil es für sie kein Sinn macht die astrazeneca mit was anderem zu mischen.)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von AriesChica

Ich hol mal meine Glaskugel raus. die sagt: Woher sollen wir das wissen? Das kann alles mögliche sein. Vom Stoßen (das merkt man oft gar nicht) über Mückenstich, einfach alles..


AriesChica

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Wenn man nichts gescheites zu antworten weiß kann man es auch lassen. Ich frag es deshalb hier rein weil ich denk das hier vielleicht auch schon jemand das zweite mal geimpft wurde und das vielleicht hatte. ;)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von AriesChica

ich kenne keinen der eine zweite AZ Impfung hatte. Wenn jemand aber befürchtet dass was wäre was so nicht gehört würde ich heute draufschauen lassen ehe man sich das ganze Wochenende Sorgen macht


alba75

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde auch raten, dass sie mal nachschauen lässt. Dann ist sie beruhigt und vielleicht kann ihr ihr Hausarzt sagen, ob das eine häufiger vorkommende aber harmlose Nebenwirkung ist. Hat sie die Impfung beim Arzt oder im Impfzentrum bekommen? Vielleicht kann sie wenigstens mal anrufen und die Sache schildern, denn leider haben viele Ärzte Freitag nachmittag zu.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von AriesChica

In Österreich wird ja AZ ohne Einschränkung weiter verimpft, bei folgenden Nebenwirkungen sollte man sicherheitshalber zum Arzt. „Reaktionen: Wann sollte ich zum Arzt? Häufige Impfreaktionen sind Schmerzen an der Impfstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskelschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Übelkeit. Symptome, die mehr als drei Tage nach erfolgter Impfung anhalten oder neu auftreten, sollten sicherheitshalber ärztlich abgeklärt werden, heißt es beim Gesundheitsministerium. Das gilt insbesondere für Schwindel, schwere und anhaltende Kopfschmerzen, Sehstörungen, akute Schmerzen in Brustkorb, Bauch oder Extremitäten, Beinschwellungen oder kleine Blutflecken unter der Haut.„