Wookie
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der "Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung" vom 29. April 2021 die Impfpriorität des Hochschulpersonals geändert: Das Hochschulpersonal gehört somit nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Corona-Impfverordnung zu jenen Gruppen, die mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html Erfolgt die Änderung der Prio automatisch, hat da jemand Erfahrung? Das Häkchen bei "Hochschule" ist gesetzt, an der Impfpriorität hat sich bisher jedoch nichts geändert (Registriert in Bayern).. Danke.
Mein Sohn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni in NRW. Er konnte sich heute morgen mit einer Bescheinigung der Hochschule einen Impftermin geben lassen
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Essen
soweit. Die sind im Gespräch, hieß es, aber etwas genaues kann man noch nicht sagen. Auch NRW. Scheint wohl überall unterschiedlich zu laufen, warten wir ab.
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