niklas2006
Egal wo ich was lese, es verwirrt mich immer mehr: Mal heißt es "bis 14", dann "unter 14", dann "über 14" Jahre. Gilt ein 14-Jähriger nun als Kind oder als Erwachsener, der mitgezählt werden muss?
Ist in den Länderverordnungen unterschiedlich geregelt. In Hessen gilt z.B.: "...bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt". In RLP dagegen sieht es anders aus: "...bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können." Also - klarer Fall von: Kommt darauf an.
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