Mitglied inaktiv
Ich würde gerne wissen, wie es mit dem Verdienst aus einem 400€-Job aussieht. Wird der bei der Berechnung des Elterngeldes hinzugezogen oder grundsätzlich nicht berücksichtigt? Vielen Dank für euer Hilfe!
Hallo, soviel ich weiß wird es nicht angerechnet. Wenn mich nicht alles täuscht, darf man während des Bezuges von Elterngeld bis max. 30 Std./Woche arbeiten, ohne das es angerechnet wird. Aber ohne Gewehr *g* lg, matiz
Ich glaube Du hast die Frage falsch verstnaden, sie möchte wissen ob ein bestehender Minijob bei der Berechnung des Elterngeldes eine Rolle spielt. Man bekommt ja 60% vom Gehalt, was man im Jahr verdient hat. Wer bekommt denn noch Erziehungsgeld? Ab 2007 doch nur noch wenige, ja und ich. Meine Tochter ist aus 2005.
Der 400 Euro Job wird angerechnet. Wenn Du einen Job und zusätzlich den 400 Euro Job hast - wird das Nettoentgeld plus 400 Euro als Grundlage für die Berechnung genommen (67%). Wenn Du nur einen 400 Euro Job hast, bekommst Du den Sockelbetrag von 300 Euro! Hoffe, ich konnte Dir helfen?! :-) LG
Du bekommst grundsätzlich 67 % der Differenz Deines Einkommens vor der Geburt zum Einkommen nach der Geburt. Mindestens bekommst Du 300 Euro monatlich und als Geringverdiener bekommst Du mehr als 67 % (je nach Höhe des Einkommens bis zu 100 %). Wenn Du jetzt einen 400 Euro-Job hast und den nach der Geburt beibehälst, wirst Du zusätzlich den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen. Wenn Du jetzt z.B. 1000 Euro verdienst und nach der Geburt nur noch 400, so bekommst Du 67 % von 600 Euro, also 402 Euro Elterngeld. Viele Grüße Linda
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