finchen29
Steh gerade auf`m Schlauch. Darf man im ersten Elternzeitjahr überhaupt arbeiten, ohne das es verrechnet wird? Es geht um 400Euro Job. Wird jeder Euro mit dem EG verrechnet oder gibt es einen Mindessatz? Dürfte ich beispielsweise 300Euro dazu verdienen, ohne das es verrechnet würde? Das ich im 2.EZJahr dazuverdienen darf, weiß ich. Wir werden das EG splitten. danke, finchen29
Hi, natürlich darfst du auch im ersten Jahr arbeiten, allerdings ändert sich das Elterngeld dann ab dem ersten verdienten Euro, da es nach der Formel (altes Gehalt - neues Gehalt)x68% +ggf. Kinderzuschlag berechnet wird. Es wird somit nicht voll angerechnet aber zum großen Teil (soll ja nur Lohnersatz sein!) Gruß, Speedy
OK Danke!!!
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