Elternforum Baby und Job

Wieder arbeiten gehen

Wieder arbeiten gehen

sternchen1410

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Hallo mein Sohn is jetzt 6 Monate alt, und ich habe die Möglichkeit recht kurzfristig weider arbeiten zu gehen. Aber ein bißchen was anderes wie ich vorher gemacht habe. Aber es ist öffentl. Dienst und auch das was ich mir wünsche. Wenn ich z.B. eine halbe Stelle nehmen würde. Wieviel würde vom Gehalt auf das Elterngeld angerechnet werden?


Apydia

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hi, angerechtnet wird alles. Die Rechnung ist wegen den geltenden Grenzen auch nicht ganz einfach wenn man Teilzeit arbeitet. Zumindest ging es mir so. Bsp. als ich nicht arbeiten war habe ich den Höchstsatz Elterngeld bekommen, in Teilzeit mit 50% Gehalt, waren es dann nicht etwa 50% Elterngeld, sondern nochmal 200€ weniger. Ich habe das Geld erst mal als Vorschuß bekommen und mußte dann meine Gehaltsnachweise einreichen und am Ende auch noch 60€ für 2 Monate zurückzahlen. In Bezug auf das Geld hat es sich nicht gerechnet, für meinen Job schon. Gruß Apydia


Sume76

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Wenn du im ersten Jahr Elternzeit nicht arbeitest erhältst du 67% deines durchschnittlichen Verdienstes in den letzten 12 Monaten. Bei 2000€ wären das dann also 1340€. Wenn du jetzt also Teilzeit arbeiten gehst, wird die Differenz zwischen dem, was du früher verdient hat und dem, was du jetzt in Teilzeit verdienst errechnet und davon bekommst du dann 67%. Heißt wenn du jetzt z.B. 1000€ verdienst anstatt 2000€ vor der Geburt deines Kindes, beträgt die Differenz 1000€ und du erhältst 67% davon, also 670€ zusätzlich zu deinem Gehalt. Du hättest dann insgesamt 1670€ und somit 330€ mehr im Geldbeutel als ohne Teizeitarbeit. Ich hoffe, ich habs verständlich rübergebracht! LG Sanne


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Das Gehalt wird VOLL angerechnet und von dem Zuverdienst (Gehalt aus der Teilzeitstelle) bleiben letztlich ca. 33% übrig! LG Sabine