Mitglied inaktiv
ich möchte bei meinem ag kündigen, war 11 jahre im betrieb. für mich gilt doch dennoch die einmonatige frist, sprich zum 01.05., oder? lg
müsste eigentlich im arbeitsvertrag stehen oder?
Hi kommt drauf an, was in deinem Vertrag steht. Ansonsten gilt: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. LG Roxy
arbeitsvertrag hab ich leider nicht mehr, es hat bei uns vor einiger zeit gebrannt und unter den "opfern" war auch der vertrag... ich hab bisher nicht daran gedacht, auch den vertrag neu anzufordern...
Schau mal in deinen Vertrag (Ersatz anfordern), bei mir sind das mittlerweile sogar mind 3Monate, wenn nicht sogar noch mehr. Oder in der Personalabteilung nachfragen.
Hi also wenn man selber kündigt, müssten das immer 4 Wochen zum Mitte oder Ende eines Monats sein. Wenn dein Chef dich kündigen will, geht es nach Dauer der Betriebszugehöirgkeit, aber Achtung, die Jahre, die du vor deinem 25. lebensjahr dort auch schon gearbeitet hast, werden nicht angerechnet. Das Problem hab ich jetzt. Bin 7 Jahre dort, bin 28 und durch die Regelung kann ich mit 4 Wochen gekündigt werden, sonst wären es 2 Monate.... LG Roxy
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