Mitglied inaktiv
bevor man eine sperre von 3 Monaten bekommt? ein bekannter ist 1 monat arbeitslos und noch nicht beim amt gemeldet
Zu den Mitwirkungspflichten gehört, dass man sich kurzfristig meldet, nachdem absehbar ist, dass man arbeitslos werden wird. Das ist in aller Regel der Fall bei Kündigung oder einige Wochen vor Auslaufen eines befristeten Vertrages. Wenn er bereits seit einem Monat arbeitslos ist, hat er diese Mitwirkungspflichten verletzt. Welche Auswirkungen das hat, weiß ich nicht, aber ich vermute, er bekommt für diese Zeit keinesfalls ALG1 ob er deswegen eine Sperre bekommt? Warum meldet er sich nich einfach arbeitslos?
was weiß ich weil er den kopf in den sand gesteckt hat... erwird morgen sofort hin gehen dann sehen wir ja was die zu ihm sagen
er wird auf jeden fall eine sperre bekommen ..... wer sich nicht sofort meldet wenn er arbeitssuchend ist muss damit rechnen eine sperre zu bekommen..und da er ja jetz schon einen ganzen monat gewartet hat wird dsa amt natürlich fragen warum und wiso..und da es ja keine trifftigen gründe gibt... kann ich nur sagen : selber schuld ( sorry)
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