Mitglied inaktiv
Hallo! Eventuell muß ich mich im nächsten Jahr arbeitslos melden. Meine Tochter ist im Sept. 05 geboren. Davor habe ich ohne Unterbrechung 10 Jahre lang gearbeitet (inkl. Ausbildung). Wie ist das dann mit dem Minijob? Wenn ich nun schon einen Minijob nachgehen würde und melde mich dann nächstes Jahr arbeitslos. Wonach wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Nach meinem letzten ausgelaufenen befristeten Vertrag oder nach dem Minijob? Was ist für mich besser? LG
Hallo Lucy, Arbeitslosengeld wird nach der letzten sozialversicherungsPFLICHTIGEN Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums berechnet (wegen der Zeiträuem hattest Du ja weiter unten recherchiert). http://www.arbeitsagentur.de/nn_228230/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld-Nav.html__nnn=true LG Dani
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