Mitglied inaktiv
Habe z.Zt. eine Job ca. 200 km von meinem Partner entfernt. Jetzt bin ich schwanger und will natürlich zu ihm ziehen. Danach werde ich nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurüchkehren. Habe ich auch ohne Sperre ein Recht auf Arbeitslosengeld? Wer weiß, an wen man sich wenden muß, um solche Dinge u.a. KV, zu klären?? Danke schon mal dannscha
Hallo, wäre es nicht sinnvoll, dass Du doch bis zum Mutterschutz dort weiterarbeitest und dann 3 Jahre Erziehungsurlaub nimmst? Man weiß nie, was kommt und so hättest Du notfalls wieder Anspruch auf Deinen Arbeitsplatz. Dann wäre auch erstmal die Krankenversicherung kein Problem. Wie das sonst mit Arbeitslosengeld aussähe, weiß ich nicht. Aus der Familie weiß ich, dass es vor einigen Jahren noch so war, dass die Ehefrau ohne Sperre kündigen und mitumziehen konnte, wenn der Partner woanders lebte. LG Kristina
Klar, bis zum Mutterschutz bleibe ich auf alle Fälle da. Nur danach will ich eben zu meinem Partner. Ich muß also 3 Jahre Erziehungsurlaub bei meinem AG beantragen und dann bin ich automatisch weiter KK versichert?
Ja, dann dürfte es kein Problem sein mit der KK. Wie Du es dann nach drei Jahren am geschicktesten machst wegen Kündigung, eventuell Arbeitslosengeld etc. kann ich dir leider nicht sagen, aber bis dahin wäre dann ja noch etwas Zeit. Es sei denn natürlich, Du willst Dir schneller nach der Geburt am neuen Wohnort einen neuen Arbeitsplatz suchen. LG Kristina
Danke erstmal. Werde mal bei meiner KK nachfragen. Vielleicht können die helfen.
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