Mitglied inaktiv
Hi Mädels, wer von euch bekommt die Kigakosten übernohmen und arbeitet evtl.voll?Kommt zwar drauf an wo man wohnt ich weis.Wir sind aus Sachsen und ich muss meine 2 Kids jetzt voll schicken:-(Sind aber auch enorme Kosten. LGKatja
Das kannst du zu 2/3 von der Steuer absetzen, wobei es eine Obergrenze von 4000,-€/Jahr pro Kind gibt. Das kannst du dir als Lohnsteuerermäßigung auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit du nicht ein ganzes Jahr in Vorleistung gehen musst. Bist du alleinerziehend?
... wie folgt: für eine Familie mit 4 Personen,bei 1380 Euro (inkl. Kindergeld) Einnahmen muss Du 20% der Kosten übernehmen. 1432,- 30% 1544,- 40% 1600,- 60% 1657,- 70% 1708,- 80% und daüber kann man schön alles selbst zahlen. Bei 5 Personen in einem Haushalt ist es schon etwas höher. Hier nur mal die Randdaten: 1657,- 20% 1984,- 80% und darüber hinaus alles selbst zahlen. Ich habe die ganze Liste hier, aber leider nur für Schleswig Holstein. Da steht auch drauf wieviel jedes Kind kostet, also wer Interesse hat...per Mail... LG, Dagmar
Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ist doch seit 2006 bundeseinheitlkich so geregelt, wie ich es knapp formuliert habe... Verstehe den Bezug deiner Zahlen nicht... LG, W
Ich vermute, es geht nicht um die Absetzbarkeit sondern um den Anteil, den man selber zahlen muß. Ich finde das witzig, das mit Prozentsätzen zu regeln. Hier in Bayern sind die Gebühren nach Einkommen gestaffelt. Die Tabellen für München findet man hier: http://www.musin.de/kita/aktuelles/geb.html Für mich wäre es mal eine Diskussion wert, wie man das besser regeln kann. Ich finde es nämlich ein Unding, daß ich hier für die Inanspruchnahme der Ermäßigung der Kinderbetreuungseinrichtung meine Einkommensverhältnisse offenbaren muß. Ganz davon abgesehen, daß die ErzieherInnen eigentlich die Kinder betreuen und nicht Einkommensnachweise prüfen sollten - dafür sind sie auch eigentlich falsch qualifiziert. Also hier mal eine (Um-)Frage: Sind bei Euch auch die Betreuungsgebühren einkommensabhängig? Und wer prüft das? Also wem müßt Ihr Euer Einkommen nachweisen, um in den Genuß von Vergünstigungen zu kommen? Hier in Bayern ist der (relativ neue) Modus, daß die Betreuungseinrichtung das selber macht, stark umstritten. Zum einen wurde das Betreuungspersonal nicht aufgestockt, so daß die Personaldecke für die eigentlichen Aufgaben der Einrichtung, nämlich die pädagogische Arbeit, noch dünner wird. Zum anderen fühlen sich viele nicht wohl damit, daß quasi jede Kindergärtnerin weiß, was ich verdiene bzw. wo ich überhaupt mein Einkommen herbekomme. Gruß, Elisabeth.
Also erstmal zur Klarstellung: Richtig, im Beitrag auf den du Bezug nimmst, sind die von den Eltern zu zahlenden Kostenbeiträge zu den Kindergartenkosten aufgelistet (und nicht die steuerliche Absetzbarkeit). Und auch wie bei Euch in Bayern sind sie einkommensabhängig gestaffelt. Die Beträge geben das jeweilige Einkommen an (nicht die Kindergartenkosten!) bei sehr geringem Einkommen sind also max. 20% des Elternkostenbeitrags zu zahlen (kann durch Geschwisterermässigung noch viel weniger werden) bei Einkommen über der Höchstgrenze ist der volle Kostenbeitrag zu zahlen (Es stimmt übrigens nicht, was in dem Beitrag steht, dass ab da "alles selbst" zu zahlen ist. Wie der Name schon sagt handelt es sich um einen Kostenbeitrag der Eltern und auch wenn der in voller Höhe bezahlt wird, subventioniert der Staat den Kiga-platz nochmals mit ca. 60%!) Dass in Bayern die Erzieherinnen die Einkommensverhältnis prüfen und den Kostenbeitrag feststsetzen halte ich für ein absolutes Unding. Da gibt es aus meiner Sicht neben all den Einwänden, die du genannt hast, aus meiner Sicht auch erhebliche rechtliche Fragen in Bezug auf datenschutzgesetz und Öffentliches Recht. Könnte wetten, dass da schon Musterklagen laufen, schließlich haben such Juristen Kinder im Kiga... Bei uns (Berlin) wird das Einkommen von einer im Jugendamt angesiedelten Stelle für alle Eltern/Kigas im Stadtbezirk geprüft und der Kostenbescheid erstellt - übrigens auch für Kigas freier Träger, wie Kirche oder Vereine.Die Eriehrinnen haben da keinen Einblick!
war es so,dass man bei Anmedlung dem Bezirksamt das Einkommen nachweisen musste. Zur jaehrlichen Ueberpruefung war es so, dass wir der Leiterin unseres KiGa einen Einkommennachweis geben mussten. Die meissten Eltern haben dann anfang des Jahres die Lohnsteuerkarten gezeigt- da habe ich mich immer geweigert, weil wir hohe werbungskosten geltend gemacht haben und deshalb die Lohnsteuerkarte in unserem Fall eine Eingruppierung in eine zu hohe Gruppe gebracht haette. Wir haben dann zu anfang immer den Steuerbescheid vorgelegt, allerdings Monate zu spaet. Und zu dessen ueberpruefung brauchte man auch nicht grossartig ausgebildet sein- anrechenbares Einkommen udn Kinderzahl ergaben klar den Monatsbeitrag. Und dann haben wir das Einkommen nicht mehr angegeben- man zahlt dann aus der obersten Einkommensgruppe. Die Erzieherinnen selber haben nicht die Einkommensnachweise gesehen, sondern nur den Kitabeitrag, den die einzelnen Kinder zahlen ( konnten daraus natuerlich Rueckschkuesse ziehen). Ich habe dann auch einmal einen Stapel mit diesen beitragserklaerungen offen liegen sehen- was sehr interessant war.Wir waren in Friedrichshain- und kaum einer hat mehr als den Mindesbetrag gezahlt. Zum einen waren alle Unverheirateten prinzipiell " alleinerziehend", sprich, da wurde nur das Einkommen der Mutter berechnet ( das meist niedrig oder null war), dass des Vaters wurde nicht berechnet. Studenten haben eh den Mindestbeitrag gezahlt, Arbeitslose auch. Kurzum- wir konnten dem Nachweis bei der leiterin nur durch Zahlen des Hoechstbeitrages entrgehen- das macht man aber nur, wenn man eh den Hoechstbeitrag zahlen muss. Ansonsten hatte ich da sehr gemische Gefuehle- zum einen haben wir viel viel mehr verdient als die meisten anderen- das hatten die schwarz auf weiss. Auf der anderen Seite sind die dafuer zu mir immer ziemlich freundlich gewesen, wenn ich mal wieer in der letzten Minute oder zu spaet gekommen bin und hatten verstaendnis, dass wir fuer die Kinder einen bis zu 11 Stunden Platz hatten. ich habe auch oefter gemerkt, wie sie Eltern, die nicht gearbeitet haben, beim zu spaeten abholen den Marsch geblasen haben. Kurzum- in Berlin erster Einkommennachweis beim amt, jaherliche Ueberpruefung in der Kita. benedikte PS- wie war Dein Gespraech ? Wuerde mich interesseiren. Wir fahren zwar jetzt erstmal eine Woche noch in Urlaub- aber ich bin gespannt.
wollen die gar keine einkommensnachweise haben - da ist das lediglich nach stunden gestaffelt, aber den betrag müssen dann alle zahlen. bei der anmeldung wurde nachgefragt, ob die eltern arbeiten, oder nicht - war entscheidend, ob man einen platz in der krippe bekommt, bloss selbst dann: wenn kein platz mehr ist, zaubern kann keiner. lg doreen
Also bei mir LK Bamberg reicht man einen Antrag beim zuständigen Jugendamt ein.
Hat jeder Kindergarten seine eigenen Beitragssätze. Geschwisterkinder zahlen meist weniger. Zuschüsse gibt es beim Jugendamt - und werden einzeln errechnet - Einkommen/Personenzahl usw. Lena
Antrag ans JA - Einkommensnachweise dazu und danach wird entschieden. Ich habe fast nie was gezahlt - bis jetzt bei vier Kindern im Kiga. Nur mal paar Monate beim 2. weil es da ein Missverständnis beim Antrag usw. gab.
...auch die jährliche Überprüfung läuft bei uns immer über die Kitakostenstelle im Bezirksamt (und das ist seit 9 Jahren so!). Natürlich kann ich generell auch alle Formulare bei der Kita-Leitung einreichen (was ich in anderen Fällen auch tue, z.B. Stundenerweiterunh o. -reduzierung) und diese leitet an das Bezirksamt weiter. Die überprüfung findet aber in jedem Falle dort satt. Und bei einkommenssensiblen Daten nehmen wir prinzipiell nur den direkten Weg!
Hallo, ich hatte nur auf die erste Frage geantwortet, nicht auf die Zweite mit den Steuern. (Hab nicht zurück geklickt) Die Absetzbarkeit ist auch neu geregelt, das stimmt zwar, aber erwartet nicht zu viel. Ihr bekommt nicht die Gebühren zurück erstattet, sondern die geleisteten Beiträge sind absetzbar und werden mit angerechnet. Nur mal so ca: 300 Euro im Monat Betreuungskosten, das sind im Jahr 3600. Die werden mit in die Steuerpflicht eingerechnet und dann kommen so ca. 250-400 Euro an Rückzahlung raus. Wenn überhaupt... Also eine riesen Verarschung das Gesetzt!!! LG, Dagmar
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