Mitglied inaktiv
....sieht es rechtlich so aus: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/rechte-von-arbeitnehmern-schweinegrippe---was-gilt-im-job.php Auf dass dieser Kelch an uns vorübergehe! Susanne
In unserer Krippe ist ein Fall von SGrippe aufgetreten (zum Glück am Wochenende gemerkt). Aber dort wurde uns gesagt, dass sie keine Vorgaben haben, ab wann sie zu schließen haben. Problem ist nur, wenn mein Sohn oder wir krank werden, dann muß halt einer von uns Urlaub nehmen (private KV). Wie du sagst: auf dass es uns nicht trifft! LG, Mari
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